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Niederlande: EuGH: Prüfung sexueller Orientierung durch Asylbehörden
Deutsche Welle berichtet in einem Artikel vom 24. Februar 2014 über ein anstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Im November 2013 hatte das Gericht entschieden, dass homosexuelle Flüchtlinge aus Ländern, in denen Homosexualität unter Strafe gestellt ist, eine „besondere soziale Gruppe“ im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention darstellen und somit Anspruch auf internationalen Schutz haben. Nun muss das Gericht darüber urteilen, wie nationale Asylbehörden prüfen können, ob ein Schutzsuchender tatsächlich homosexuell ist. Verhandelt werden die Fälle dreier Flüchtlinge, die in den Niederlanden ein Asylgesuch gestellt haben, weil ihnen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung im Herkunftsland Verfolgung drohe. Die niederländischen Behörden hatten ihre Anträge abgelehnt mit der Begründung, sie hätten ihre Homosexualität nicht glaubwürdig beweisen können. Die Verfahren zur Prüfung von Angaben zur sexuellen Orientierung variieren zwischen den EU-Mitgliedstaaten erheblich. Eine Ablehnung aufgrund von Unglaubwürdigkeit kann für Betroffene fatale Folgen haben. Entwicklungen zur Kriminalisierung von Homosexualität wie beispielsweise in Uganda zeigen die Dringlichkeit, gegen diskriminierende Praktiken bei der Prüfung der sexuellen Orientierung von Asylsuchenden vorzugehen: Am 24. Februar 2014 hatte der Präsident Ugandas, Yoweri Museveni, ein repressives und äußerst umstrittenes Anti-Homosexuellen-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz führt die Möglichkeit zu lebenslänglichen Inhaftierung von Homosexuellen ein und verpflichtet UganderInnen dazu, bei Verdacht auf Homosexualität bei einer Person Bericht zu erstatten.
http://www.dw.de/eu-court-examines-if-gay-is-grounds-for-asylum/a‑17454674