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Kritik an Abschiebung eines traumatisierten syrischen Flüchtlings nach Polen
In einer Pressemitteilung vom 20. Juni 2014 hat das Netzwerk gegen Lager- und Abschiebehaft in Eisenhüttenstadt die Abschiebung eines schwer traumatisierten syrischen Flüchtlings nach Polen kritisiert. Der war am 16. Juni nach 35 Tagen Haft nach Polen abgeschoben worden. Nach Auskunft des Netzwerks war der Flüchtling aufgrund erlittener Folter in syrischen Gefängnissen traumatisiert und suizidgefährdet. Dringend behandlungsbedürftig hätte er niemals in Abschiebehaft genommen werden dürfen. Eine psychologische Einschätzung von MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde von Anfang Mai habe auf eine besondere Schutzbedürftigkeit aufgrund der Traumatisierung gedeutet. Dies habe man der Bundespolizei und dem Gericht auch mitgeteilt. Trotzdem habe ihn ein Amtsarzt für reisefähig erklärt. Ein Ausschnitt aus der immer härter werdenden Realität der Dublin-Verordnung.