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Juristische Stellungnahme zur Zuständigkeit von Petitionsausschüssen für Dublin-Verfahren
In einer Stellungnahme vom 4. September 2014 hat sich Marei Pelzer von PRO ASYL mit der Frage auseinandergesetzt: „Sind die Petitionsausschüsse der Länder für Dublin-Verfahren zuständig?“. Es wird juristisch begründet, warum die Petitionsausschüsse der Länder in Dublin-Verfahren tätig werden sollten und sich nicht darauf zurückziehen können, dass in diesem Bereich nur der Bund zuständig sei. Dies ergebe sich aus der verbliebenen Kompetenz der Ausländerbehörden zur Prüfung inländischer Vollstreckungshindernisse. Eine aufschiebende Wirkung von Petitionen in Dublin-Fällen sei geboten. Nur so könnten Familientrennungen effektiv verhindert und gesundheitliche Vollzugshindernisse überhaupt diagnostiziert und berücksichtigt werden.