01.01.2014

Newsletter Jan 2014

Am 16. Dezem­ber 2013 unter­zeich­ne­te die EU ein Rück­über­nah­me­ab­kom­men mit der Tür­kei. Es soll EU-Mit­glied­staa­ten erlau­ben, Schutz­su­chen­de, die über die Tür­kei nach Euro­pa ein­ge­reist sind, dort­hin zurück­zu­schi­cken. Als Gegen­leis­tung soll tür­ki­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen über Visa­er­leich­te­run­gen ein pri­vi­le­gier­ter Zugang nach Euro­pa gewährt wer­den. Das Abkom­men sieht eine Über­gangs­frist von drei Jah­ren vor. Zu offi­zi­el­len Ver­hand­lun­gen über das Rück­über­nah­me­ab­kom­men wur­de die Tür­kei von Sei­ten der EU 2003 ein­ge­la­den. Mit dem Vor­stoß hat­te die EU dar­auf reagiert, dass der tür­kisch-grie­chi­sche Kor­ri­dor zu einer der wich­tigs­ten Flucht- und Migra­ti­ons­rou­ten nach Euro­pa gewor­den war. Mit dem Abkom­men lagert die EU ihre Ver­ant­wor­tung für den Flücht­lings­schutz wei­ter an Dritt­staa­ten aus, wor­un­ter vor allem die Schutz­su­chen­den zu lei­den haben.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/eu-und-tuerkei-unterzeichnen-rueckuebernahmeabkommen-fuer-illegale-a-939344.html