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Erkenntnisse der Bundesregierung über die Situation von Kriegsdienstverweigerern in der Ukraine
Die Bundesregierung hat am 15. Juni 2015 eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zum Thema „Erkenntnisse der Bundesregierung über die Situation von Kriegsdienstverweigerern in der Ukraine“ beantwortet (BT-Drucksache 18/5032, 18/5177). Seit August 2014 werden Asylanträge ukrainischer Staatsangehöriger lediglich nachrangig bearbeitet, was in der aktuellen Situation de facto einen Entscheidungsstopp bedeutet. Rücküberstellungen in andere EU-Staaten auf der Basis der Dublin-III-Verordnung gibt es allerdings weiterhin. Beim Thema der ukrainischen Wehrdienstentzieher und Deserteure geht es keineswegs um Petitessen, auch wenn die Bundesregierung hier kaum irgendwelches Wissen aufzubieten vermag. Immerhin wird konstatiert, dass die Wehrdienstentziehung aus dem ukrainischen Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bestraft wird, im Mobilisierungsfall mit bis zu fünf Jahren. Auch weiß die Bundesregierung zu berichten von einigen öffentlichen Protesten gegen die Mobilisierung in der Ukraine, die an einer ganzen Reihe von Orten stattgefunden haben. In Planung sind in der Ukraine Verschärfungen der wehrdienstbezogenen Straftatbestände, sodass ukrainischen Kommandeuren unter anderem gestattet würde, auf Deserteure und Befehlsverweigerer zu schießen. Befragt danach, welche Kenntnisse die Bundesregierung habe, dass eine solche Vorgehensweise möglicherweise lediglich die jetzt schon an der Front übliche Praxis legalisieren könnte und welche Konsequenzen sie daraus ziehe, vergisst die Bundesregierung kurzerhand einmal die zweite Hälfte der Frage, konstatiert aber, dass ein Gesetz zur Verschärfung der Strafen bei Befehlsmissachtung, das auch Waffengewalt zur Durchsetzung von Befehlen in bestimmten Situationen als äußerste Maßnahme erlaube, bereits im Februar 2015 vom Parlament verabschiedet worden sei und jetzt noch juristisch geprüft werde. Es sei noch nicht in Kraft. Man werde weiter beobachten.