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Dänemark: Einschränkung der Familienzusammenführung für Flüchtlinge
Die dänische Regierung kündigte am Donnerstag, 7. Oktober 2014 an, dass Flüchtlinge nur ein Anrecht auf Familienzusammenführung haben sollen, nachdem ihre anfängliche einjährige Aufenthaltsbewilligung erneuert wurde. Dem dänischen Justizministerium zufolge gäbe es zwar Ausnahmefälle, in denen ein Familiennachzug schneller zu erfolgen hätte, um den internationalen Verpflichtungen Dänemarks nachzukommen. Justizministerin Karen Hækkerup sagte: “Der Zuzug einer ganzen Familie nach Dänemark ist mit bedeutenden Konsequenzen und Kosten verbunden. Daher sollte dies nur erfolgen, wenn die Aussicht auf einen längerfristigen Aufenthalt in Dänemark besteht.“ Andreas Kamm, Generalsekretär des Dänischen Flüchtlingsrates und Vorstandsvorsitzender von ECRE kritisierte die Pläne der Regierung: „Wir sollten Familien zusammen halten, aber die Reformvorhaben der Regierung werden stattdessen zu Trennungen führen.“ Insbesondere im Fall von syrischen Flüchtlingen sei dies aktuell die Gefahr. „Wir riskieren, dass Kinder ums Leben kommen, während darauf gewartet wird, dass die 12-Monatsfrist verstreicht“, so äußerte sich die Parlamentarierin Johanne Schmidt-Nielsen.
Seit Beginn des Konfliktes in Syrien im März 2011 bis August 2014 haben rund 6.300 syrische Flüchtlinge Schutz in Dänemark gesucht und nur 131.500 in allen 28 EU-Mitgliedstaaten. Allein das Nachbarland Libanon mit rund 4 Millionen EinwohnerInnen hat über eine Million syrischer Flüchtlinge aufgenommen. Im September hatte Dänemark eine erneuerbare Aufenthaltserlaubnis für Kriegsflüchtlinge eingeführt.
Kamm, Schmidt Nielsen Zitat: http://www.information.dk/comment/930636