Fachnewsletter
Bundestag debattiert über Antrag der Grünen für einen wirksamen Rechtsschutz im Asylverfahren
In derselben Sitzung des Bundestages wurde auch über einen Antrag der Grünen „Für einen wirksamen Rechtsschutz im Asylverfahren – Konsequenzen aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ziehen“ gesprochen. Die Regierungskoalition ist der Auffassung, dass aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 keine gesetzgeberischen Konsequenzen zu ziehen sind. Es genüge, so Reinhard Grindel von der CDU/CSU, vom Selbsteintrittsrecht angemessen Gebrauch zu machen, wie die Bundesregierung das in Bezug auf Griechenland getan habe. Im Übrigen seien die Verhältnisse in allen anderen EU-Staaten und der Schweiz so angemessen, dass die Dublin-II-Verordnung in diesen Fällen vollständig erhalten bleiben könne. Hartfrid Wolff von der FDP vertrat die Auffassung, es sei nicht ausgemacht, ob Europarecht in Form von Richtlinien deutsches Verfassungsrecht breche. Über die Notwenigkeit eines einstweiligen Rechtsschutzes in Dublin-Verfahren sei beim Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden worden. Man müsse allerdings sagen, dass Deutschland angesichts der bisherigen Situation des Rechtsschutzes im Dublin-Verfahren noch Nachholbedarf habe. Hieran arbeite man. Das jedoch ist ein erheblicher Widerspruch zum Statement von MdB Grindel.