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Bundesregierung zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Asylverfahren
Die Bundesregierung hat am 21.7.2016 eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet (BT-Drucksache 18/9136, 18/9273). Es geht um „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren“. Die Zahl der erfassten Asylanträge unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ist in diesem Jahr stark angestiegen, auf 18.000 Personen im ersten Halbjahr 2016. Dem steht eine recht geringe Zahl von Entscheidungen des Bundesamtes bei unbegleiteten Minderjährigen gegenüber. Wenn allerdings entschieden wird, sind die Chancen gut. Die Anerkennungsquote liegt bei fast 90 Prozent und damit wesentlich über der von volljährigen Flüchtlingen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind in besonderem Maße von der langsamen Bearbeitung der Asylgesuche beim BAMF betroffen, so die fragestellende Fraktion, da die meisten bei der Einreise im Alter von 16 und 17 Jahren sind und bei Erreichen der Volljährigkeit die in der Minderjährigkeit liegenden Fluchtursachen kaum noch Beachtung finden. Fast 8.000 Asylerstanträge von UMF wurden in diesem Jahr für das Jahr 2015 nacherfasst. Die Hauptherkunftsländer von UMF sind Afghanistan, Syrien, Eritrea und der Irak. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Asylanträge von UMF von statistisch 7,4 Monaten wurde bislang durch die relativ große Zahl von Entscheidungen zu Syrien geschönt, während z.B. eritreische, afghanische, somalische, marokkanische, algerische und äthiopische UMF Entscheidungsdauern weit oberhalb dieses Durchschnitts hatten. Überraschend niedrig sind die Fälle, in denen im Jahr 2016 eine Familienzusammenführung von UMF mit ihren Eltern bzw. Verwandten in Deutschland vorgenommen worden ist. Die Dublin-Verordnung sieht diese Möglichkeit vor. Keine Zahlen werden beim BAMF erhoben, die die interessante Frage beantworten würden, wie viele Asylanträge von UMF erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres beschieden wurden. Die Fragesteller hatten schon einmal ergänzend, offenbar den Unwillen der Bundesregierung zur Beantwortung vorausgesetzt, die Frage gestellt, wieso eigentlich das Bundesamt aus den MARIS-Datensätzen, die es vorrätig hat, nicht herausfiltern kann, wenn ein UMF einen Asylantrag gestellt und erst als volljährige Person eine Entscheidung bekommen hat. Auch Erkenntnisse, aus welchen zentralen Gründen UMF Schutz in Deutschland gewährt wird, liegen im Bundesamt nicht vor. Dabei knüpfen an viele der zugrundeliegenden Fluchtmotive öffentliche Diskussionen an, zu denen das Bundesamt einen informativen Beitrag in Form einer Statistik liefern könnte. Da geht es um Dinge wie Zwangsrekrutierung, Genitalverstümmlung, Zwangsverheiratung, Kinderhandel, häusliche und familiär bedingte Gewalt. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge hat die Anfragebeantwortung in einer Pressemitteilung am 26.7.2016 kommentiert.