Fachnewsletter
Bundesamt kündigt Änderung in der Verfahrenspraxis zum Dublinverfahren an
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat den Länderinnenministerien am 17. Juli 2013 im Vorgriff auf die voraussichtlich im Laufe des Augusts 2013 in Kraft tretende Änderung des § 34 a AsylVfG mitgeteilt, welche Konsequenzen sich für die Verfahrenspraxis des Bundesamtes bei Dublin-Verfahren ergeben. Das Bundesamt wird nun im Dublin-Verfahren (sowohl bei Asylantragstellern als auch bei Aufgriffsfällen an der Grenze zum Beispiel) Bescheide erstellen mit einer Abschiebungsanordnung und einer Rechtsbehelfsbelehrung. Diese und weitere im Schreiben enthaltene Änderungen sind wesentliche Schritte in Richtung auf einen zumindest etwas effektiveren Rechtsschutz in Dublin-Verfahren.