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Bulgarien: Flüchtlinge in Bulgarien: Zurückgewiesen, inhaftiert, katastrophal untergebracht
Anfang Januar 2014 hat das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, UNHCR „systemische Mängel“ im bulgarischen Aufnahmesystem und Asylverfahren festgestellt und die EU-Staaten aufgefordert, Flüchtlinge nicht länger nach Bulgarien abzuschieben. In seinem aktuellen Bericht vom 14. April 2014 ist UNHCR von seiner noch im Januar vertretenen Position, dass die sogenannten Dublin-Überstellungen nach Bulgarien generell ausgesetzt werden müssten, allerdings abgerückt. Die Situation habe sich verbessert – etwa die Versorgung mit Nahrung oder die Registrierung der Asylanträge. Allerdings bestätigt ein zeitlich parallel erstellter Bericht von Amnesty International (AI), dass die Probleme bei der Aufnahme der Asylsuchenden und der Bearbeitung ihrer Schutzgesuche nach wie vor bestehen. Seit November 2013 hat der bulgarische Grenzschutz die Abriegelung der bulgarisch-türkischen Grenze mit zusätzlich rund 1.500 Polizeibeamten verstärkt. Ende 2013 wurde mit dem Bau eines Grenzzaunes begonnen. Kamen im Herbst letzten Jahres noch fast 8.000 Menschen über die türkisch-bulgarische Grenze, waren es von Januar bis März 2014 nur gut 370. Bei dieser Form der „Grenzsicherung“ schrecken die bulgarischen Grenzschützer auch nicht vor illegalen „Push-Backs“ zurück. Durch solche Zurückweisungen wird der Zugang zu einem Asylverfahren völkerrechtswidrig verhindert. Laut AI sind auch die Aufnahmebedingungen nach wie vor dramatisch: Familien und Einzelpersonen müssen in überfüllten Hallen leben, die keinerlei Privatsphäre bieten, teilweise mit mangelndem Heizsystem und kaum elektrischer Versorgung. Ausreichend sanitäre Einrichtungen fehlen. Die Versorgung von Kleinkindern ist nicht gewährleistet und medizinische Versorgung ist nur durch das Engagement der Organisation Ärzte ohne Grenzen sichergestellt. Auch werden noch immer alle irregulär einreisenden Personen systematisch inhaftiert. Stellen die Betroffenen einen Asylantrag, werden sie erst nach mehr als fünf Tagen entlassen, obwohl das bulgarische Recht eigentlich vorsieht, dass Asylsuchende nach 24 Stunden zu entlassen sind. Die Situation für Flüchtlinge ist in Bulgarien so mangelhaft, dass eine nachhaltige Verbesserung nicht absehbar ist.