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Belgisches Verwaltungsgericht suspendiert Abschiebung von zwei Asylsuchenden nach Italien
In zwei unabhängigen Entscheiden des zuständigen Verwaltungsgericht (Council of Aliens Law Litigation) vom 27. und 28. April 2015 suspendierte das Gericht die Abschiebung eines irakischen und eines kongolesischen Schutzsuchenden nach Italien. Der Dublin III-Verordnung zufolge wäre Italien für die Bearbeitung der Asylanträge zuständig gewesen. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass eine Abschiebung nach Italien die Betroffenen dem Risiko unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt hätte, was einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht. Die Kläger hatten argumentiert, dass Asylsuchenden, die im Rahmen der Dublin-Verordnung nach Italien abgeschoben werden, in der Praxis wenn überhaupt nur eingeschränkten Zugang zu Aufnahmeeinrichtung in Italien hätten. Durch eine Rückführung nach Italien hätten sie keinen Zugang zu Unterbringung, rechtlicher Beratung und finanzieller Unterstützung, so das Gericht.
Die Urteile des belgischen Gerichts bestätigen, dass das italienische Aufnahme- und Asylsystem schwerwiegende Mängel aufweist und von Abschiebungen nach Italien dringend abgesehen werden muss.