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Bayern schafft gesonderte Abschiebungshaftanstalten
Der Freistaat Bayern hat am 18. November 2013 angekündigt, Abschiebungsgefangene künftig nicht mehr in normalen Gefängnissen unterzubringen, sondern eine gesonderte Abschiebungshaftanstalt zu schaffen. Der Jesuitenflüchtlingsdienst hat in einer Pressemitteilung zu seiner Jahrespressekonferenz am 20. November 2013 die Erwartung geäußert, dass andere Bundesländer ebenfalls die Inhaftierung von Abschiebungsgefangenen in normalen Gefängnissen beenden werden. Immer mehr Richter hielten die bisherige Praxis vieler Bundesländer für europarechtlich bedenklich. Der Jesuitenflüchtlingsdienst hatte zuvor zirka 80 Abschiebungsgefangenen allein in Bayern mit Unterstützung seines Rechtshilfefonds geholfen, sich gegen ihre Inhaftierung unter solchen Umständen zu wehren. Dennoch bleibe die jetzt geplante Abschiebungshaft in Mühldorf trotz aller möglichen Erleichterungen ein Gefängnis und deshalb könne die jetzige Neuregelung nur ein Zwischenschritt sein. Es gebe genügend Alternativen zur Abschiebungshaft. Bei der Jahrespressekonferenz stellte der JRS den deutschen Teilbericht der europaweiten JRS-Studie „Protection Interrupted“ vor, der auf Erfahrungsberichten Asylsuchender beruht, die aufgrund der Dublin-Verordnung in Deutschland hin und her geschoben wurden.