01.12.2014

Newsletter Dec 2014

Am 17. Okto­ber 2014 hat­ten sich die Innen­mi­nis­ter des Bun­des und der Län­der auf die schnel­le­re Bear­bei­tung von Asyl­an­trä­gen von Flücht­lin­gen aus „extrem unsi­che­ren Her­kunfts­län­dern“ geei­nigt. Damit soll­te schnell Klar­heit über den Sta­tus der Betrof­fe­nen geschaf­fen wer­den. Ihre Anträ­ge wer­den jetzt, so die Deut­sche Wel­le vom 11. Novem­ber 2014, vor­ran­gig behan­delt. Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge fragt bei syri­schen und ira­ki­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen jesi­di­schen oder christ­li­chen Glau­bens die wesent­li­chen Punk­te mit Fra­ge­bö­gen ab. Vor­aus­set­zung ist, dass die Betrof­fe­nen nur als Flücht­lin­ge im Sin­ne der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on aner­kannt wer­den wol­len, nicht die Asyl­be­rech­ti­gung im Sin­ne von Arti­kel 16a GG anstre­ben. Aus­ge­nom­men von den ver­kürz­ten Ver­fah­ren sind Asyl­su­chen­de, für die nach der Dub­lin-III-Ver­ord­nung ein ande­rer Staat zustän­dig ist. Bei allem Ver­ständ­nis für den Ver­such, ange­sichts gro­ßer Zah­len von Asyl­neu­an­trag­stel­lern und einer immer noch viel zu gerin­gen Zahl von Ent­schei­dern im Bun­des­amt auf irgend­ei­ne Wei­se den Ver­fah­rens­rück­stand in einer Grö­ßen­ord­nung von mehr als 150.000 uner­le­dig­ten Asyl­ver­fah­ren abbau­en zu wol­len: Hier wird mit den Ent­schei­dungs­al­ter­na­ti­ven der Not­fall­me­di­zin gear­bei­tet. Es gibt sozu­sa­gen nun­mehr drei Kate­go­rien von Asyl­an­trag­stel­lern: Die aus „extrem unsi­che­ren“ Her­kunfts­län­dern Stam­men­den und von der Poli­tik häu­fig als die „wirk­li­chen Flücht­lin­ge“ Apo­stro­phier­ten, die im asyl­recht­li­chen Schnell­ver­fah­ren per Stan­dard­text­bau­stein abge­lehn­ten Asyl­an­trag­stel­ler aus Ser­bi­en, Maze­do­ni­en und Bos­ni­en, die aus angeb­lich evi­dent „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ stam­men, für die man jetzt per Geset­zes­än­de­rung die Lis­te der siche­ren Her­kunfts­staa­ten ver­län­gert hat und die sons­ti­gen Flücht­lin­ge. Von der Ver­fah­rens­dau­er her sind sie die Gelack­mei­er­ten. Wäh­rend das Bun­des­amt mit den Schnell­ver­fah­ren für bestimm­te Flücht­lings­grup­pen die durch­schnitt­li­che Dau­er der Asyl­ver­fah­ren ver­kürzt, war­tet der „Nor­mal­flücht­ling“, bei dem es einer inten­si­ven Aus­ein­an­der­set­zung mit den Flucht­grün­den bedarf, auch jetzt noch ein­ein­halb Jah­re bis zur ers­ten Entscheidung.