Es soll­ten kei­ne wei­te­ren Asyl­ge­su­che bear­bei­tet wer­den – auch kei­ne Anträ­ge auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung. Die Anwei­sung der öster­rei­chi­schen Innen­mi­nis­te­rin, Johan­na Mikl-Leit­ner, lös­te Ent­rüs­tung aus. Neue Anträ­ge wür­den zwar regis­triert, aber nicht wei­ter bear­bei­tet. Aus­ge­nom­men sei­en Dub­lin-Fäl­len, wo eine Abschie­bung in ein ande­res EU-Land vor­ge­se­hen ist. Wer abge­scho­ben wer­den kann, soll  schnell behan­delt wer­den – alle ande­ren Anträ­ge wer­den auf Eis gelegt. Meh­re­re Abtei­lun­gen wur­den ange­wie­sen, sich auf Abschie­bun­gen abge­lehn­ter Asyl­su­chen­der zu kon­zen­trie­ren. Zur recht­li­chen Begrün­dung wird ange­führt, dass das Ver­fah­ren per Gesetz in „ange­mes­se­ner Frist“ durch­zu­füh­ren sei. Die Frist hän­ge jedoch von den Umstän­den in der aktu­el­len Situa­ti­on ab. „Das Gesetz eröff­net hier also die Mög­lich­keit, das Asyl­ver­fah­ren befris­tet, an den Umstän­den und der aktu­el­len Situa­ti­on ori­en­tiert, aus­zu­set­zen“, hieß es aus dem Innen­res­sort, so die Pres­se am 12. Juni 2015. Mit ihrem Vor­ge­hen wol­le sie Druck auf die ande­ren EU-Län­der aus­üben, durch fes­te Quo­ten mehr Ver­ant­wor­tung für Asyl­su­chen­de zu über­neh­men, so Mikl-Leit­ner. Pünkt­lich zum Tref­fen der EU-Innen­mi­nis­ter hat­te sie den Vor­stoß ein­ge­bracht. Ziel sei es auch, die Attrak­ti­vi­tät Öster­reichs für Flücht­lin­ge zu ver­rin­gern: Bis­her sei die Bear­bei­tungs­zeit für Asyl­an­trä­ge mit durch­schnitt­lich vier Mona­ten ver­gli­chen mit ande­ren EU-Staa­ten äußerst nied­rig aus­ge­fal­len. Das soll sich nun ändern: Der „Asyl­ex­press Öster­reich“ sol­le gestoppt wer­den, so die Innen­mi­nis­te­rin. Für ihr Vor­ge­hen ern­te­te Mikl-Leit­ner laut­star­ke Kri­tik von Oppo­si­ti­ons­po­li­ti­ke­rIn­nen und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen. Nils Muiz­nieks, Men­schen­rechts­kom­mis­sar des Euro­pa­ra­tes äußer­te sich via Twit­ter: Die Ent­schei­dung der öster­rei­chi­schen Regie­rung sei die fal­sche Ant­wort auf die feh­len­de Soli­da­ri­tät in Euro­pa. Men­schen­recht­li­che Ver­pflich­tun­gen dürf­ten nicht umgan­gen werden.

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 217 ansehen