Fachnewsletter
Abschiebungshaft überwiegend rechtswidrig
Nachdem erst der Europäische Gerichtshof und dann der Bundesgerichtshof innerhalb kürzester Zeit zwei wegweisende Urteile zum Thema Abschiebungshaft gesprochen haben, leeren sich derzeit die Haftanstalten. Zunächst hatte der Europäische Gerichtshof (EUGH) entschieden, dass die Unterbringung von Abschiebungshäftlingen in normalen Justizvollzugsanstalten, wo sie gemeinsam mit Strafhäftlingen untergebracht werden, rechtswidrig ist. Dann stellte der Bundesgerichtshof klar, dass die Abschiebungshaft in Dublin-Verfahren überwiegend rechtswidrig ist. Die meisten Abschiebungshäftlinge sind zurzeit genau solche. Damit war der Großteil aller Abschiebehäftlinge freizulassen. PRO ASYL nimmt dieses erfreuliche Faktum zum Anlass für die Forderung, nunmehr das Ende der Abschiebungshaft einzuleiten, für die es in den meisten Fällen Alternativen gäbe. Ein aktueller Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium geht jedoch in die Gegenrichtung: Wird er Gesetz, wird die gerade vom Bundesgerichtshof weitgehend abgeschaffte Dublin-Haft zur Regel werden. Wer ein anderes EU-Land während eines laufenden Asylverfahrens verlassen hat, könnte demnach schon in Haft kommen. PRO ASYL bezweifelt allerdings, dass die im Gesetzentwurf geplanten Generalklauseln einer rechtlichen Überprüfung standhalten würden. Es kommt allerdings auch darauf an, den juristischen Planungen für ein umfassendes Inhaftierungsprogramm politischen Widerstand entgegenzusetzen.