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Trotz Nachbesserungen: Der EU-Türkei-Deal verstößt gegen fundamentale Menschenrechte!
Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Brüssel auf die Kritik von UN, Europarat und Menschenrechtsorganisationen reagiert und die Pläne zum EU-Türkei-Deal präzisiert. Doch nach wie vor verstößt der Plan gegen fundamentale Menschenrechte. Die „türkische Lösung“ ist keine „europäische Lösung“ und bleibt ein Frontalangriff auf das Asylrecht.
Am Freitag den 18. März 2016 soll der neue Deal mit dem türkischen Premierminister Davotoglu in trockenen Tüchern sein. Das bereits heute beginnende Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs in Brüssel ist ganz darauf ausgerichtet: Die Türkei soll sich bereit erklären, alle „irregulären Migranten und Asylbewerber, die von der Türkei aus auf den griechischen Inseln ankommen“, zurückzunehmen.
Während die EU über das vermeintlich „sichere Drittland“ für Schutzsuchende diskutiert, verlassen immer mehr westliche Journalisten das Land, weil sie sich dort nicht mehr sicher fühlen.
Die Kritik an dem geplanten Deal war bereits im Vorfeld vehement. Am 8. März äußerte sich der UN-Flüchtlingshochkommissar Filippo Grandi: „Ich bin tief besorgt über jede Vereinbarung, die das pauschale Zurückschicken von einem Land in ein anderes beinhaltet, ohne Anwendung des Asylrechts und internationalen Rechts.“ Auch der Menschenrechtskommissar des Europarates fand deutliche Worte.
»Diese Pläne sind schlicht illegal«
Wunschdenken unter Missachtung von Menschenrechten
Die massive Kritik blieb nicht folgenlos. Am 16. März 2016 konkretisierte die Europäische Kommission die Pläne: So soll in der EU eine Einzelfallprüfung jedes Asylantrages stattfinden und „pauschale“ Rückführungen ausgeschlossen sein. Die Liste der EU-Kommission, was alles passieren müsste, bevor das EU- Outsourcing-Programm vermeintlich realisierbar wäre, ist jedoch endlos: „Zur Anwendung dieser Bestimmungen wären sowohl in Griechenland als auch in der Türkei Änderungen des nationalen Rechts erforderlich. In diesem Rahmen müsste Griechenland gewährleisten, dass die Türkei als sicherer Drittstaat eingestuft wird, und die Türkei müsste sicherstellen, dass alle Personen, die internationalen Schutz benötigen, Zugang zu wirksamen Asylverfahren erhalten.“
Dass sich die Türkei an das Refoulement-Verbot hält, ist dabei reines Wunschdenken: “The principle of non-refoulement should be respected by Turkey in all cases, in line with its existing international obligations.” Der Asylrechtsexperte Reinhard Marx kommt in seinem Gutachten für PRO ASYL zu dem Schluss: „Die Türkei beachtet nicht das sogenannte Refoulement-Verbot: Nach diesem sind sowohl Abschiebungen sowie Zurückschiebungen an der Grenze verboten. Das türkische Recht verbietet es aber gerade nicht, schutzsuchende Flüchtlinge an der Grenze zurückzuweisen.“ Außerdem hält die Türkei „das Refoulement-Verbot auch in der Praxis nicht ein.“
EU-Kommission: Türkei ist kein „sicherer Drittstaat“
Die EU-Kommission versucht, die rechtlichen Hürden des EU-Türkei-Deals kleinzureden und zu verschleiern. Nach EU-Recht muss gewährleistet sein, dass ein „sicherer Drittstaat“ die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ohne Vorbehalt unterzeichnet hat. Die EU-Kommission redet nun nur noch davon, dass ein mit der GFK „äquivalenter Schutz“ gewährleistet sein solle. Damit wird eingestanden, dass die Türkei aktuell die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt. Der geforderte Schutz ist in der Türkei nicht gegeben: Die GFK gilt nicht für Syrer, Iraker und andere außereuropäische Flüchtlinge.
Asylverfahren in Griechenland durchführen? Utopisch
Die Durchführung von Einzelverfahren aller in Griechenland ankommenden Schutzsuchenden ist angesichts des faktisch nicht existierenden Asylsystems in Griechenland eine Farce. Griechenland hat nicht die Kapazität, faire Asylverfahren durchzuführen. Im März landeten täglich rund 1.300 Schutzsuchende auf den griechischen Inseln, seit Jahresbeginn waren es 143.634. Bei der gefährlichen Überfahrt verloren allein dieses Jahr bereits 354 Menschen ihr Leben.
Darüber hinaus existiert in Griechenland nach wie vor kein ausreichend ausgestattetes Gerichtssystem, das es erlaubt, Entscheidungen der Behörden durch Gerichte zu prüfen – ein rechtsstaatliches Asylverfahren ist somit nicht gewährleistet. Auch ein menschenwürdiges Aufnahmesystem ist in Griechenland inexistent. Zurzeit halten sich rund 50.000 Flüchtlinge in Griechenland auf, es stehen bisher jedoch lediglich 30.000 Unterbringungsplätze zur Verfügung. Darunter sind viele Stadien, Militärbaracken oder leer stehende Industriebauten – die Bedingungen sind miserabel.
Trotz der vollkommen inakzeptablen Bedingungen für Schutzsuchende in Griechenland, soll das Land zum Auffangbecken tausender Flüchtlinge werden. Die Kommission fordert, zusätzliche „separate Einrichtungen für irreguläre Migranten“ einzurichten und die Haftkapazitäten zu erhöhen, um Schutzsuchende bei der Gefahr des Untertauchens festzusetzen. Es droht das Zurück zu einer exzessiven Inhaftierungspraxis in Griechenland, die in den Vorjahren immer wieder massiv kritisiert und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde.
Reiner Irrsinn: Der Eins-zu-Eins-Deal
Für jeden syrischen Bootsflüchtling, den die Türkei zurücknimmt, darf ein anderer syrischer Flüchtling per Resettlement legal nach Europa ausreisen. Dieser bizarre Ansatz wird von der EU-Kommission weiterhin vertreten. Also nur wenn ein syrischer Schutzsuchender sein Leben bei der Überfahrt riskiert und dann per Schnellverfahren zurückverfrachtet wird, entsteht ein Resettlement-Platz für einen anderen Schutzsuchenden aus Syrien. Von diesem Irrsinn abgesehen: Für die anderen Bootsflüchtlinge – beispielsweise aus Afghanistan, dem Irak, dem Irak oder Eritrea – gibt es keine legalen Wege.
Nur wenn ein syrischer Flüchtling bei der Überfahrt sein Leben riskiert und wieder abgeschoben wird, darf ein anderer Flüchtling legal einreisen. Das ist der Plan.
Derzeit stehen noch knapp 18.000 Plätze der im Juli 2015 vereinbarten Resettlement-Zusagen zur Verfügung. Geht es nach der EU-Kommission, sollen 54.000 Aufnahmeplätze, die eigentlich für die Entlastung der Staaten an den EU-Außengrenzen vorgesehen waren, bei Bedarf für die Umsiedlung aus der Türkei genutzt werden. Dieser absurde Deal, der syrische gegen andere Schutzsuchende ausspielt und aufgrund der gegen Null tendierenden Aufnahmebereitschaft in Europa geradezu irreale Züge aufweist, ist nicht nur zynisch, sondern auch realitätsfern. Resettlement ist ein Akt der Menschlichkeit und Solidarität und wird mit dem 1:1 Deal völlig zugrunde gerichtet.
„Sichere Zonen in Syrien“: Flüchtlinge als Opfer militärpolitischer Interessen
In ihrer Mitteilung formuliert die EU-Kommission erneut die Absicht, dass Flüchtlinge in sogenannten „sicheren Zonen“ in Syrien leben können. Angesichts der Tatsache, dass die Türkei mit allen Mitteln das Ziel verfolgt, in sich zusammenhängende kurdische Gebiete zu verhindern, besteht die Gefahr, dass Flüchtlinge im Spiel regionaler militärpolitischer Interessen missbraucht werden und die EU damit die argumentative Basis für militärische Interventionen der Türkei liefert.
Wir sagen weiterhin Nein zu diesem schmutzigen Deal mit der Türkei! Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen in Europa werden wir dafür eintreten, dass Schutzsuchende in der Ägäis nicht zum bloßen Objekt einer europäischen Rückführungsmaschinerie werden.