Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Juni 2015

Unbe­glei­te­te Kin­der und Jugend­li­che gehö­ren zu den beson­ders schutz­be­dürf­ti­gen Flücht­lin­gen, für die ent­spre­chen­de Auf­nah­me­struk­tu­ren und Unter­brin­gungs­mög­lich­kei­ten gewähr­leis­tet sein müssen.

PRO ASYL übt Kri­tik an der geplan­ten Quo­ten­ver­tei­lung von min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­gen – viel­mehr müs­sen bun­des­weit hohe, am Kin­des­wohl ori­en­tier­te Stan­dards eta­bliert wer­den. Zudem blen­det der vor­lie­gen­de Gesetz­ent­wurf die Ver­pflich­tun­gen aus, die sich aus den euro­päi­schen Asyl- richt­li­ni­en erge­ben. Zu begrü­ßen ist, dass die asyl- und aus­län­der­recht­li­che Hand­lungs­fä­hig­keit nun von 16 auf 18 Jah­re her­auf­ge­setzt wer­den soll.