03.12.2009

PRO ASYL tritt für eine ver­bes­ser­te Blei­be­rechts­re­ge­lung ein und warnt vor Roma-Abschie­bun­gen in den Kosovo

Anläss­lich der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz in Bre­men erneu­ert PRO ASYL die For­de­rung nach umfas­sen­den Ver­bes­se­run­gen der Blei­be­rechts­re­ge­lung. Die im Vor­feld der Kon­fe­renz nach außen gedrun­ge­nen Äuße­run­gen ein­zel­ner Innen­mi­nis­ter stim­men jedoch skep­tisch. Es zeich­net sich ab, dass die IMK ledig­lich eine Ver­län­ge­rung der gesetz­li­chen Alt­fall­re­ge­lung beschlie­ßen wird. Damit wer­den vor­aus­sicht­lich deren Män­gel fortgeschrieben.

Zum 30. Sep­tem­ber 2009 waren von gut 39.000 nach der bun­des­ge­setz­li­chen Blei­be­rechts­re­ge­lung erteil­ten Auf­ent­halts­er­leb­nis­sen mehr als 29.000 Auf­ent­halts­er­laub­nis­se „auf Pro­be“. Dies ent­spricht 73,85 Pro­zent. Die gefor­der­te eigen­stän­di­ge Siche­rung des Lebens­un­ter­hal­tes konn­te in die­sen Fäl­len nicht nach­ge­wie­sen wer­den. In Zei­ten der Wirt­schafts­kri­se, die zuneh­mend auf die Arbeits­markt­si­tua­ti­on der pre­kär Beschäf­tig­ten durch­schlägt, ist dies kein Wun­der. Durch lang­jäh­ri­ge Des­in­te­gra­ti­ons­po­li­tik an der Arbeits­auf­nah­me gehin­dert, wird für die Betrof­fe­nen die Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on jetzt zum zen­tra­len Kriterium.

Zu befürch­ten ist, dass ein IMK-Beschluss, der aus­sichts­rei­che Bemü­hun­gen um eine Lebens­un­ter­halts­si­che­rung durch Arbeit for­dert und dies in unbe­stimm­te Rechts­be­grif­fe klei­det, den Aus­län­der­be­hör­den letzt­lich ein wei­tes Ermes­sen ein­räumt, Men­schen von der Blei­be­rechts­re­ge­lung aus­zu­schlie­ßen. Das Bes­te, was die Betrof­fe­nen selbst zur Zeit zur Ver­bes­se­rung ihrer Situa­ti­on tun könn­ten, wäre die Teil­nah­me an Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men, bei Jün­ge­ren die Bemü­hung um Schul­ab­schlüs­se und Aus­bil­dung. Dem müss­te die Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz durch eine ent­spre­chen­de Ver­än­de­rung der Blei­be­rechts­re­ge­lung Rech­nung tragen.

Restrik­tiv gefass­te Aus­schluss­grün­de und die Fest­le­gung auf den Ein­rei­se­stich­tag 1. Juli 2007 lie­ßen ohne­hin vie­le Gedul­de­te von vor­ne­her­ein ohne Chan­ce auf ein Blei­be­recht. Es steht zu befürch­ten, dass das Schick­sal Alter, Kran­ker und Behin­der­ter auch bei die­ser Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz kei­ne Beach­tung fin­det. (PRO ASYL hat sich mit den Vor­schlä­gen im Vor­feld der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz in einem Papier „Hart­her­zi­ge Vor­schlä­ge zum Blei­be­recht“ aus­ein­an­der­ge­setzt.)

PRO ASYL for­dert die Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz außer­dem auf, einen Abschie­bungs­stopp für die Ange­hö­ri­gen der Min­der­hei­ten (Roma, Ash­ka­li sowie soge­nann­te Ägyp­ter) aus dem Koso­vo zu beschlie­ßen. Mit dem Beginn von Roma-Abschie­bun­gen bereits vor Inkraft­tre­ten des ver­han­del­ten Rück­über­nah­me­ab­kom­mens set­zen sich die poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen in Deutsch­land in direk­ten Wider­spruch zu den Emp­feh­lun­gen prak­tisch aller inter­na­tio­nal rele­van­ten Gre­mi­en und Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen. Grund­le­gen­de Rech­te und Men­schen­rech­te ste­hen für die Roma im Koso­vo wei­ter­hin nur auf dem Papier.

Der IMK hat PRO ASYL im Vor­feld wei­te­re flücht­lings­spe­zi­fi­sche Anlie­gen über­mit­telt, so zu den Fol­gen des deutsch-syri­schen Rück­über­nah­me­ab­kom­mens, zu Flücht­lin­gen aus Afgha­ni­stan und aus dem Iran.

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 Ergeb­nis der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz in Bre­men (04.12.09)

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