Stellungnahme zum Prüfauftrag der Bundesregierung zur Feststellung des Schutzstatus in Drittstaaten

Juni 2024

Eine Aus­la­ge­rung des Flücht­lings­schut­zes an Tran­sit- oder Dritt­staa­ten wird die Her­aus­for­de­run­gen deut­scher Kom­mu­nen nicht lösen, aber gra­vie­ren­de Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen, hohe Kos­ten und Auf­wand sowie Abhän­gig­keit von Dritt­staa­ten ver­ur­sa­chen. Kon­zep­te zur Aus­la­ge­rung des Flücht­lings­schut­zes sind häu­fig rechts­wid­rig und füh­ren schon jetzt in der Pra­xis zu gro­ßem Scha­den. PRO ASYL lehnt die Exter­na­li­sie­rung des Flücht­lings­schut­zes des­we­gen grund­sätz­lich ab.

Stel­lung­nah­me zum Prüf­auf­trag der Bun­des­re­gie­rung bezüg­lich der Fest­stel­lung des Schutz­sta­tus in Dritt- oder Transitstaaten

Eine Aus­la­ge­rung des Flücht­lings­schut­zes an Tran­sit- oder Dritt­staa­ten wird die Her­aus­for­de­run­gen deut­scher Kom­mu­nen nicht lösen, aber gra­vie­ren­de Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen, hohe Kos­ten und Auf­wand sowie Abhän­gig­keit von Dritt­staa­ten ver­ur­sa­chen. Kon­zep­te zur Aus­la­ge­rung des Flücht­lings­schut­zes sind häu­fig rechts­wid­rig und füh­ren schon jetzt in der Pra­xis zu gro­ßem Scha­den. PRO ASYL lehnt die Exter­na­li­sie­rung des Flücht­lings­schut­zes des­we­gen grund­sätz­lich ab.

Stel­lung­nah­me, April 2024, 7 Seiten