Stellungnahme zu dem Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung

Mai 2024

Eng­li­sches Gut­ach­ten zum Kon­zept der „siche­ren Dritt­staa­ten“ im grie­chi­schen Asylsystem.

Der Gesetz­ent­wurf hat zum Ziel, in Thü­rin­gen ankom­men­de Schutz­su­chen­de zunächst in der
Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung (EAE) Suhl auf­zu­neh­men und dort noch vor einer Anhö­rung nach ihren
Asyl­grün­den, jeden­falls aber noch vor einer Ent­schei­dung über ihre Asyl­an­trä­ge durch das Bun­des­amt für
Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF), in Asylbewerber*innen mit guter und gerin­ger Blei­be­per­spek­ti­ve zu
unterteilen.

Eine Stel­lung­na­me.