14.06.2012

Die Bun­des­re­gie­rung hat den syri­schen Bot­schaf­ter aus­ge­wie­sen. Bun­des­au­ßen­mi­nis­ter Wes­ter­wel­le for­dert schär­fe­re Sank­tio­nen. Doch das Anfang 2009 in Kraft getre­te­ne deutsch-syri­sche Rück­über­nah­me­ab­kom­men exis­tiert wei­ter. PRO ASYL for­dert die sofor­ti­ge Aufkündigung.

Schon bei Abschluss des „Abkom­mens zwi­schen der Regie­rung der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und der Regie­rung der ara­bi­schen Repu­blik Syri­en über die Rück­füh­rung von sich ille­gal auf­hal­ten­den Per­so­nen“ war klar: Es war und ist ein Ver­trag mit noto­ri­schen Folterern.

Nicht nur Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen berich­te­ten bereits vor Abschluss des Abkom­mens über das Aus­maß der Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in Syri­en. Auch in den Berich­ten des Aus­wär­ti­gen Amtes fin­den sich regel­mä­ßig aus­rei­chen­de Hin­wei­se z.B. auf mit Fol­ter ein­her­ge­hen­de will­kür­li­che Inhaftierungen.

Über die Fol­gen des mit dem Assad-Regime abge­schlos­se­nen Ver­tra­ges berich­te­te die Bun­des­re­gie­rung selbst: Von 73 zwi­schen Janu­ar 2009 und Juni 2010 aus Deutsch­land nach Syri­en abge­scho­be­nen Flücht­lin­gen wur­den min­des­tens 14 umge­hend von den syri­schen Behör­den inhaftiert.

Doch die Bun­des­re­gie­rung hält an ihrer Poli­tik fest, Rück­über­nah­me­ab­kom­men, die Abschie­bun­gen erleich­tern sol­len, mit jedem dazu berei­ten Staat zu schlie­ßen, ob demo­kra­tisch oder nicht. Offen­bar wird das deutsch-syri­sche Rück­über­nah­me­ab­kom­men nicht gekün­digt, weil man hofft, nach einem mög­li­chen Macht­wech­sel umge­hend die Abschie­bungs­pra­xis wie­der auf­neh­men zu kön­nen. Der­zeit sind Abschie­bun­gen aus Deutsch­land nur bis August 2012 ausgesetzt.

Die Begrün­dun­gen für den Fort­be­stand des Rück­über­nah­me­ab­kom­mens von Sei­ten der Regie­rungs­ko­ali­ti­on im Bun­des­tag machen sprach­los. MdB Micha­el Frie­ser (CSU) behaup­te­te im Bun­des­tag am 26. Janu­ar 2012, mit dem Abkom­men ver­pflich­te man das Assad-Regime zu sei­nen Zusa­gen zu ste­hen. „Denn wenn wir Staa­ten, die sich in die­ser Art und Wei­se ver­hal­ten, auch noch aus ihren völ­ker­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen ent­las­sen, dann ent­bin­den wir sie ja jeg­li­cher Verpflichtung.“

Das sug­ge­riert, das deutsch-syri­sche Rück­über­nah­me­ab­kom­men fuße auf men­schen­recht­li­cher Grund­la­ge. Dies ist nicht der Fall. Es ent­hält aus­schließ­lich pro­ze­du­ra­le Rege­lun­gen mit dem Ziel, Abschie­bun­gen zu erleichtern. 

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