23.05.2013

Afgha­ni­sche Über­set­zer, die für die bri­ti­sche Armee in Afgha­ni­stan gear­bei­tet haben, sol­len nun doch samt ihren Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen ein Visum erhal­ten und ein neu­es Leben in Groß­bri­tan­ni­en begin­nen kön­nen. Nach Medi­en­be­rich­ten hat der bri­ti­sche Pre­mier­mi­nis­ter David Came­ron sei­ne ursprüng­lich ableh­nen­de Mei­nung zum The­ma geän­dert – ein Erfolg auch des Drucks der Öffent­lich­keit. Etwa 600 Men­schen sol­len von der Rege­lung begüns­tigt sein. Auch der däni­sche Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter Nick Hæk­ke­r­up hat am Mitt­woch eine Rege­lung für afgha­ni­sche Orts­kräf­te prä­sen­tiert, die für die däni­schen ISAF-Trup­pen gear­bei­tet haben.

PRO ASYL sieht die Bun­des­re­gie­rung nun noch stär­ker in der Pflicht, dem Schutz­be­dürf­nis afgha­ni­scher Orts­kräf­te, die für deut­sche Stel­len gear­bei­tet haben, Rech­nung zu tra­gen. Es muss schleu­nigst ein trans­pa­ren­tes und rechts­staat­li­ches Auf­nah­me­ver­fah­ren ein­ge­rich­tet werden.

Bis­her hat­te sich ins­be­son­de­re Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Fried­rich hoch­tö­nend, aber unprä­zi­se zum Schick­sal des deut­schen Orts­kräf­te­kon­tin­gents geäu­ßert: Afgha­nen, die Deutsch­land gehol­fen hät­ten und die des­we­gen gefähr­det sei­en, könn­ten selbst­ver­ständ­lich nach Deutsch­land kom­men. Bis­lang gibt es aller­dings kein trans­pa­ren­tes Ver­fah­ren, son­dern über­wie­gend hei­ße Luft aus der Minis­te­ri­al­bü­ro­kra­tie. In ein­zel­nen Fäl­len wur­den Anträ­ge Betrof­fe­ner – auf völ­lig unkla­rer recht­li­cher Basis – abge­lehnt. Teil­wei­se wer­den Visum­an­trä­ge mit dem Ziel einer huma­ni­tä­ren Auf­nah­me in Deutsch­land nicht ent­ge­gen­ge­nom­men. In einem Fall soll nach Medi­en­be­rich­ten einer Auf­nah­me zuge­stimmt wor­den sein. Unklar blei­ben die Kriterien.

Die bri­ti­sche Regie­rung ist nicht die ers­te, die ein Auf­nah­me­pro­gramm für afgha­ni­sche Orts­kräf­te ein­rich­tet. Die US-Regie­rung hat­te bereits im Jah­re 2009 auf gesetz­li­cher Basis ein Visum­pro­gramm auf­ge­legt. Auf­nah­me­pro­gram­me gibt es auch in Kana­da und Neuseeland.

Details der bri­ti­schen Lösung sind unan­ge­mes­sen restrik­tiv. Die Rege­lung ent­hält einen Stich­tag und bezieht sich auf Per­so­nen, die am 19. Dezem­ber 2012 ange­stellt waren, min­des­tens ein Jahr für die bri­ti­sche Armee gear­bei­tet haben und im Front­ein­satz waren. Wie im deut­schen Orts­kräf­te­kon­tin­gent wird es auch unter den für die bri­ti­sche Armee täti­gen Kräf­ten Men­schen geben, deren Arbeits­ver­hält­nis zu dem genann­ten Stich­tag längst been­det war, die aber den­noch bedroht sind. Zu befürch­ten ist auch, dass das Kri­te­ri­um des Front­ein­sat­zes einen Teil der bedroh­ten Orts­kräf­te aus­schlie­ßen wird. Bedro­hun­gen und Angrif­fe von Sei­ten der Tali­ban rich­ten sich nach jüngs­ten Erfah­run­gen kei­nes­wegs nur gegen Men­schen, denen als Teil­neh­mer an Kampf­ein­sät­zen „Kol­la­bo­ra­ti­on“ vor­ge­wor­fen wird. Nach ers­ten Infor­ma­tio­nen soll das däni­sche Auf­nah­me­pro­gramm hier in man­cher Hin­sicht groß­zü­gi­ger sein.

Es ist zu hof­fen, dass der aktu­ell in inlän­di­sche Rück­zugs­ge­fech­te ver­wi­ckel­te Bun­des­ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter trotz­dem Zeit und Ener­gie dafür auf­bringt, eine schnel­le und trag­fä­hi­ge Lösung für die bedroh­ten Men­schen zustan­de zu bringen.

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