07.03.2024
Image
Recht auf Zukunft - Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen. Foto: Jonas Bickmann/ PRO ASYL

Mit der Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts am 31.12.2022 wollte die Bundesregierung Kettenduldungen entgegenwirken und die Zahl der Langzeitgeduldeten reduzieren, indem ihnen ein Weg zur Aufenthaltssicherung eröffnet wird. Nach gut einem Jahr seit Einführung dieser Regelung ist der gewünschte Effekt merklich, doch könnte er verpuffen.

Das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht nach Para­graph 104c Auf­ent­halts­ge­setz (Auf­enthG) ist eine Auf­ent­halts­er­laub­nis, die einer gedul­de­ten Per­son ein­ma­lig für maxi­mal 18 Mona­te erteilt wer­den kann und nicht ver­län­ger­bar ist. Spä­tes­tens nach Ablauf die­ser 18 Mona­te soll­ten die Bedin­gun­gen für die Blei­be­rechts­re­ge­lung nach § 25a Auf­enthG oder § 25b Auf­enthG erfüllt sein, damit die Per­son nicht wie­der in den Dul­dungs­sta­tus zurück­fällt. Gedul­de­ten Men­schen soll damit nach jah­re­lan­ger Inte­gra­ti­on die Per­spek­ti­ve gebo­ten wer­den, ein siche­res Leben in Deutsch­land aufzubauen.

Das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht hat im Ver­gleich zu ande­ren Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen weni­ger Vor­aus­set­zun­gen. Eine gedul­de­te Per­son kann die­se 18-mona­ti­ge Auf­ent­halts­er­laub­nis bekom­men, wenn sie sich zum Stich­tag 31.10.2022 unun­ter­bro­chen seit fünf Jah­ren gedul­det, gestat­tet oder mit einer Auf­ent­halts­er­laub­nis in Deutsch­land auf­ge­hal­ten hat, sich zur frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung bekennt und nicht wegen vor­sätz­li­cher Straf­ta­ten zu mehr als 50 Tages­sät­zen ver­ur­teilt wur­de oder mehr­fach über Ihre Iden­ti­tät getäuscht hat.

mind. 75.000

Per­so­nen haben Chan­cen-Auf­ent­halts­recht bis­her beantragt

Der Effekt des Chancen-Aufenthaltsrechts

In der Geset­zes­be­grün­dung ging die Bun­des­re­gie­rung davon aus, dass cir­ca 98.000 gedul­de­te Per­so­nen das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht in Anspruch neh­men wer­den. Nach einer Befra­gung des Medi­en­diens­tes Inte­gra­ti­on haben bis zum Anfang des Jah­res 2024 bereits min­des­tens 75.000 Per­so­nen den Chan­cen-Auf­ent­halt bean­tragt – die Gesamt­zahl liegt ver­mut­lich deut­lich höher, da nur elf von 16 Bun­des­län­dern ent­spre­chen­de Daten erho­ben und nicht alle Bun­des­län­der Zah­len für das gesam­te Jahr vor­lie­gen haben. Zudem kann ein Antrag meh­re­re Per­so­nen umfas­sen, wenn er für Ange­hö­ri­ge mit­ge­stellt wur­de. Rund 54.000 Auf­ent­halts­er­laub­nis­se wur­den bereits erteilt, cir­ca 4.000 Anträ­ge wur­den abge­lehnt. Dadurch sank die Zahl der Aus­rei­se­pflich­ti­gen um über 20 Prozent.

Die Ein­füh­rung des Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts führ­te nach einem Jahr bereits dazu, dass die Zahl der Men­schen mit Dul­dung in Deutsch­land deut­lich zurück­ge­gan­gen ist.

Die Ein­füh­rung des Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts führ­te also bereits nach einem Jahr dazu, dass die Zahl der Men­schen mit Dul­dung in Deutsch­land deut­lich zurück­ge­gan­gen ist – ein Ergeb­nis, das sich sehen lässt. Aber lei­der schlägt die Ampel-Regie­rung nun einen ande­ren Kurs ein: Dem rech­ten Dis­kurs nach mehr Abschie­bun­gen fol­gend, hat­te sie zuletzt im Janu­ar das soge­nann­te Rück­füh­rungs­ver­bes­se­rungs­ge­setz beschlos­sen, das zu mehr Abschie­bun­gen füh­ren und somit die Zahl der Gedul­de­ten redu­zie­ren soll. Es wird aller Vor­aus­sicht nach aber vor allem zu mehr Grund­rechts­ver­let­zun­gen und nicht zu deut­lich mehr Abschie­bun­gen füh­ren, denn die meis­ten Aus­rei­se­pflich­ti­gen und Gedul­de­ten kom­men aus Län­dern, deren huma­ni­tä­re und men­schen­recht­li­che Lage Abschie­bun­gen schlicht nicht zulässt.

Zudem gibt es viel­fäl­ti­ge ande­re indi­vi­du­el­le Grün­de wie schwers­te Erkran­kun­gen, fami­liä­re Bin­dun­gen in Deutsch­land oder eine Berufs­aus­bil­dung. Die­se Grün­de machen zwar eine Abschie­bung unmög­lich, die Men­schen blei­ben aber trotz­dem aus­rei­se­pflich­tig und damit in der Sta­tis­tik derer, die das Land ver­las­sen müssen.

Nur wenige haben die Duldung für Personen mit ungeklärter Identität

Die angeb­lich hohe Zahl der Aus­rei­se­pflich­ti­gen kommt also nicht dadurch zustan­de, dass sich Men­schen »nicht abschie­ben las­sen wol­len«. Dar­auf deu­tet auch die ver­gleichs­wei­se gerin­ge Zahl der Men­schen mit einer »Dul­dung für Per­so­nen mit unge­klär­ter Iden­ti­tät« hin: Nur cir­ca zehn Pro­zent haben die­se Dul­dung, weil ihnen von den Aus­län­der­be­hör­den man­geln­de Koope­ra­ti­on bei ihrer eige­nen Abschie­bung vor­ge­wor­fen wird (BT Druck­sa­che 20/9931, S. 3).

Das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht zeigt: Eine gut umge­setz­te Blei­be­rechts­re­ge­lung senkt wesent­lich schnel­ler die Zahl von gedul­de­ten Per­so­nen, als här­te­re Abschie­be­ge­set­ze. Sie ver­ur­sa­chen nur Leid und erschwe­ren die Inte­gra­ti­ons­be­mü­hun­gen der Betroffenen.

YouTube

Mit dem Laden des Vide­os akzep­tie­ren Sie die Daten­schutz­er­klä­rung von You­Tube.
Mehr erfah­ren

Video laden

Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Praxis

Die Bera­tungs­er­fah­rung von PRO ASYL legt nahe, dass die Umset­zung des Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts grund­sätz­lich recht gut gelingt und dass die Per­so­nen, deren Anträ­ge den­noch abge­lehnt wur­den, meist tat­säch­lich eine der Vor­aus­set­zun­gen nicht erfül­len konn­ten. Das ist zum Bei­spiel dann der Fall, wenn sich die antrag­stel­len­de Per­son zum Stich­tag noch nicht seit fünf Jah­ren in Deutsch­land auf­ge­hal­ten hat.

Trotz­dem gibt es auch unge­recht­fer­tig­te Ableh­nun­gen, wenn man­che Aus­län­der­be­hör­den Anfor­de­run­gen an die Antrag­stel­len­den rich­ten, die das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht gar nicht vor­sieht. Teil­wei­se wird zum Bei­spiel für die Ertei­lung des Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts eine geklär­te Iden­ti­tät oder die Pass­vor­la­ge ver­langt. Auch kann es pas­sie­ren, dass eine Behör­de mit einer antrags­stel­len­den Per­son einen aus­führ­li­chen münd­li­chen Test zum Ori­en­tie­rungs­kurs­teil »Leben in Deutsch­land« durch­führt, obwohl die­ser Test kei­ne Vor­aus­set­zung für den Erhalt des Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts darstellt.

Ande­ren wird der Antrag auf das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht mit der Begrün­dung abge­lehnt, dass sie sich nicht seit fünf Jah­ren mit den not­wen­di­gen Doku­men­ten in Deutsch­land auf­ge­hal­ten hät­ten – auch wenn dies nur dar­an lag, dass zum Bei­spiel die Behör­den selbst rechts­wid­rig kei­ne Dul­dung für einen gewis­sen Zeit­raum aus­ge­stellt haben. Die­se Bei­spie­le zei­gen, dass die Umset­zung des Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts durch die Behör­den noch ver­bes­se­rungs­be­dürf­tig ist.

YouTube

Mit dem Laden des Vide­os akzep­tie­ren Sie die Daten­schutz­er­klä­rung von You­Tube.
Mehr erfah­ren

Video laden

Perspektiven nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht

Damit der vom Chan­cen-Auf­ent­halts­recht begüns­tig­te Per­so­nen­kreis anschlie­ßend nicht in die Dul­dung zurück ver­fällt, soll­ten die Behör­den den Über­gang zur lang­fris­ti­gen Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 25a Auf­enthG oder § 25b Auf­enthG rei­bungs­los gestalten.

Als Vor­aus­set­zung für die Ertei­lung einer sol­chen Auf­ent­halts­er­laub­nis gilt die geklär­te Iden­ti­tät, die in der Regel durch einen gül­ti­gen Her­kunfts­pass belegt wer­den soll. Die Aus­län­der­be­hör­den kön­nen aber davon abse­hen, wenn die betrof­fe­ne Per­son bereits alle zumut­ba­ren Maß­nah­men getrof­fen hat, um ihre Iden­ti­tät klä­ren zu las­sen.  Bei der Fra­ge der Iden­ti­täts­klä­rung wird den Betrof­fe­nen jedoch immer wie­der ein man­geln­des Bemü­hen unter­stellt, obwohl die Pass­be­schaf­fung tat­säch­lich oft sehr kom­pli­ziert ist und län­ger, als die 18 Mona­te des Besit­zes des Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts dau­ern kann. In man­chen Fäl­len ist es schlicht­weg nicht mög­lich, die Iden­ti­tät über Doku­men­te aus dem Her­kunfts­land veri­fi­zie­ren zu las­sen. Damit der Über­gang in die Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen trotz­dem gelingt, soll­ten die Behör­den ihr Ermes­sen zu Guns­ten der Antrag­stel­len­den ausüben.

»Wir wer­den die Klä­rung der Iden­ti­tät einer Aus­län­de­rin oder eines Aus­län­ders um die Mög­lich­keit, eine Ver­si­che­rung an Eides statt abzu­ge­ben, erwei­tern und wer­den hier­zu eine gesetz­li­che Rege­lung im Aus­län­der­recht schaf­fen«, ver­sprach die Bun­des­re­gie­rung im Koali­ti­ons­ver­trag. Die Umset­zung die­ser Ankün­di­gung wür­de den Betrof­fe­nen eine gro­ße Hür­de beim Über­gang in die Anschluss­re­ge­lun­gen nehmen.

Nachhaltig Kettenduldungen vermeiden

Das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht wird am 31.12.2025 außer Kraft tre­ten und ist zudem an den fünf­jäh­ri­gen Vor­auf­ent­halt zum Stich­tag 31.10.2022 geknüpft. Somit wer­den die­je­ni­gen Per­so­nen, die nach dem Stich­tag ein­ge­reist sind und bereits seit lan­ger Zeit mit einer Dul­dung in Deutsch­land leben, nie vom Chan­cen-Auf­ent­halts­recht pro­fi­tie­ren kön­nen. Damit aber auch Gedul­de­te, die schon lan­ge in Deutsch­land leben, eine Per­spek­ti­ve zur Auf­ent­halts­si­che­rung erhal­ten, soll­te die­se Rege­lung sowohl ent­fris­tet als auch stich­tags­un­ab­hän­gig gere­gelt wer­den. Denn nur so kann das Vor­ha­ben der Bun­des­re­gie­rung, nach­hal­tig Ket­ten­dul­dun­gen zu ver­hin­dern, die Zahl der Lang­zeit­ge­dul­de­ten zu redu­zie­ren und den Betrof­fe­nen somit ein wür­de­vol­les Leben in Deutsch­land zu ermög­li­chen, gelingen.

(ja)