01.09.2014

Bund und Län­der müs­sen über­for­der­te Kom­mu­nen unterstützen

Ange­sichts der stei­gen­den Anzahl an Flücht­lin­gen und der Unter­brin­gungs­de­bat­te for­dert PRO ASYL einen Para­dig­men­wech­sel bei der Auf­nah­me von Flücht­lin­gen. Die Poli­tik muss aner­ken­nen, dass Flücht­lin­ge auch lang­fris­tig in gro­ßer Zahl kom­men und auf Dau­er blei­ben wer­den. Bund und Län­der müs­sen die Kom­mu­nen in viel stär­ke­rem Maße unterstützen.Die Unter­brin­gung von Flücht­lin­gen in Con­tai­ner­sied­lun­gen, Kaser­nen und Zel­ten dür­fen kei­ne Dau­er­lö­sung wer­den. Die Poli­tik muss statt­des­sen Kon­zep­te ent­wi­ckeln, die den zügi­gen Aus­zug aus den Not- und Sam­mel­un­ter­künf­ten ermög­li­chen und Flücht­lin­gen erlau­ben, sich selbst zu ver­sor­gen, die Spra­che zu erler­nen und zu arbei­ten. „Statt immer wie­der zu impro­vi­sie­ren, muss die Poli­tik ein Auf­nah­me- und Inte­gra­ti­ons­kon­zept ent­wi­ckeln und die recht­li­che Aus­gren­zung von Flücht­lin­gen been­den“, erklärt Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

Zu einem nach­hal­ti­gen Pro­gramm zur Auf­nah­me und Inte­gra­ti­on von Flücht­lin­gen gehört:

Unter­brin­gung in Woh­nun­gen: PRO ASYL for­dert, dass die Unter­brin­gung in Woh­nun­gen zum Ziel der Auf­nah­me­po­li­tik wird. Die Lager­pflicht gehört in allen Bun­des­län­dern abge­schafft. Pro­gram­me zur Unter­stüt­zung bei der Woh­nungs­su­che müs­sen auf­ge­legt und büro­kra­ti­sche Hür­den abge­baut wer­den. Die Kon­zep­te der Bun­des­län­der Rhein­land-Pfalz, Schles­wig-Hol­stein, Nie­der­sach­sen und Bre­men mit Woh­nungs­quo­ten zwi­schen 85 und 92 Pro­zent (Stand 2012) kön­nen hier als Bei­spiel die­nen. Län­der wie Bay­ern und Sach­sen müs­sen umdenken.

Aus­rei­chen­de Kos­ten­er­stat­tun­gen für die Kom­mu­nen: Für vie­le Kom­mu­nen sind die Erstat­tungs­pau­scha­len der Bun­des­län­der bei der Auf­nah­me von Flücht­lin­gen nicht kos­ten­de­ckend. Dies führt zu Defi­zi­ten bei Unter­brin­gung und Integration.

Inte­gra­ti­on vom ers­ten Tag an: Sprach­kurs­an­spruch und Arbeits­er­laub­nis. Flücht­lin­gen muss es ermög­licht wer­den, auf eige­nen Füßen zu ste­hen, sie müs­sen die Spra­che ler­nen kön­nen und dabei unter­stützt wer­den, Arbeit zu fin­den. Die Inte­gra­ti­ons­kur­se müs­sen für Asyl­su­chen­de geöff­net wer­den. Der Bund muss die Arbeits­ver­bo­te und das Nach­ran­gig­keits­prin­zip ersatz­los strei­chen. Das XENOS-Son­der­pro­gramm zur Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on von Flücht­lin­gen soll­te über 2014 hin­aus ver­län­gert und deut­lich aus­ge­baut statt zurück­ge­fah­ren werden.

Wie­der­be­le­bung des sozia­len Woh­nungs­baus: In Bal­lungs­zen­tren fehlt es gene­rell für Men­schen mit gerin­gem Ein­kom­men an bezahl­ba­rem Wohn­raum. Jähr­lich ver­lie­ren min­des­tens 100.000 Woh­nun­gen ihren frü­he­ren Sta­tus als Sozi­al­woh­nun­gen. Die Alt­be­stän­de des sozia­len Woh­nungs­baus wur­den weit­ge­hend pri­va­ti­siert. PRO ASYL for­dert ein Woh­nungs­bau­pro­gramm, das es Flücht­lin­gen und ande­ren Men­schen mit gerin­gem Ein­kom­men ermög­licht, bezahl­ba­ren Wohn­raum zu finden.

 PRO ASYL-Stu­die zur Unter­brin­gung von Flücht­lin­gen in Deutsch­land (26.09.14)

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