28.11.2014

Zustim­mung von SPD und Grü­ne mit Finanz­zu­sa­gen des Bun­des erkauft

Heu­te hat der Bun­des­rat der Novel­le des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes zuge­stimmt. Die Zustim­mung war mög­lich gewor­den, da die Bun­des­re­gie­rung den Län­dern zuge­sagt hat­te, sie mit einer Mil­li­ar­de Euro bei der Flücht­lings­auf­nah­me zu unter­stüt­zen (Bund-Län­der-Eini­gung im Anhang).

Im Bun­des­rat waren zuvor erheb­li­che ver­fas­sungs­recht­li­che Beden­ken gegen die Asyl­bLG-Novel­le geäu­ßert wor­den. Eine Ableh­nungs­front von grün und links mit­re­gier­ten Bun­des­län­dern hät­te das Asyl­bLG noch ver­hin­dern kön­nen. Die Bun­des­re­gie­rung hat­te daher den Bun­des­län­dern eine Mil­li­ar­de Euro für die Ver­sor­gung von Flücht­lin­gen in den Jah­ren 2015 und 2016 in Aus­sicht gestellt, die­se finan­zi­el­len Hil­fen jedoch an eine Zustim­mung des Bun­des­ra­tes zum Asyl­bLG geknüpft. Die­se Stra­te­gie ist nun aufgegangen.

Damit wer­den Asyl­su­chen­de und gedul­de­te Flücht­lin­ge wei­ter­hin von der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen blei­ben. Nur bei „aku­ter“ oder „schmerz­haf­ter“ Erkran­kung besteht ein Leis­tungs­an­spruch, die Behand­lung von chro­ni­schen Erkran­kun­gen und Behin­de­run­gen liegt wei­ter­hin im behörd­li­chen Ermes­sen. Behaup­tun­gen, dass Ver­bes­se­run­gen im Bereich der Gesund­heits­kar­ten durch­ge­setzt wur­den, sind unzu­tref­fend, da es den Län­dern bereits jetzt recht­lich mög­lich ist, Flücht­lin­ge über Gesund­heits­kar­ten statt Kran­ken­schei­ne zu versorgen.

Der Bun­des­rat hat­te zudem noch vor weni­gen Wochen gefor­dert, dass Per­so­nen­grup­pen mit einer Auf­ent­halts­er­laub­nis aus dem Anwen­dungs­be­reich des Asyl­bLG her­aus­ge­nom­men wer­den soll­ten – mit der Fol­ge, dass sie Anspruch auf Hartz-IV-Leis­tun­gen hät­ten. Auch die­ses Anlie­gen ist nun dem Deal zum Opfer gefallen.

Das neue Asyl­bLG sieht zudem ver­fas­sungs­wid­ri­ge Leis­tungs­kür­zun­gen vor. Flücht­lin­ge, denen vor­ge­wor­fen wird, zum Zweck des Leis­tungs­be­zugs ein­ge­reist zu sein oder nicht aus­rei­chend an ihrer eige­nen Abschie­bung mit­zu­wir­ken, sol­len die Leis­tun­gen auf ein Niveau unter­halb des Exis­tenz­mi­ni­mums gekürzt wer­den kön­nen. Eine Ein­la­dung zur Willkür.

PRO ASYL for­dert die Abschaf­fung der ver­min­der­ten Son­der­leis­tun­gen und die Ver­sor­gung von Flücht­lin­gen nach den Sozialgesetzbüchern.

„Die­ser Deal geht auf Kos­ten der Gesund­heit von Flücht­lin­gen“, erklärt Bernd Meso­vic, stellv. Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL, „Die Län­der haben sich ihre ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken abkau­fen lassen“.

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