Anläßlich der heutigen Verhandlungen zwischen der EU und der Türkei warnt PRO ASYL vor einem „schmutzigen Deal auf Kosten der Menschenrechte. Dies wäre die moralische Bankrotterklärung Europas“, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Die EU müsse gegenüber Erdogan die Menschenrechtssituation in der Türkei thematisieren. Sie darf die Menschenrechte nicht einfach über Bord werfen.
Ein Deal mit der Türkei kann zudem dramatische Folgen für die Türkei und die Europäische Union haben. Ein willfähriges Nachgeben gegenüber Erdogan werde als stillschweigende Tolerierung der menschenrechtsverachtenden Politik Erdogans verstanden, ein EU-Türkei-Abkommen als Rückendeckung für seine politische Linie insgesamt gedeutet. Noch mehr Flüchtlinge, dann vermehrt auch aus der Türkei, können die Folge sein. Flüchtlinge fliehen oft in Länder, in denen sie Anknüpfungspunkte haben – angesichts der Verbindungen seit der Arbeitsmigration aus der Türkei ist Deutschland ein potentielles Zufluchtsland.
PRO ASYL fordert, Flüchtlinge in der Türkei zu unterstützen. Es ist skandalös, dass Europa über die mangelnde Versorgung der Flüchtlinge in den Nachbarstaaten Syriens redet, jedoch nicht ausreichend hilft. Auch die Wiederaufnahme der humanitären Aufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge mit Angehörigen in Deutschland sowie der europaweite Ausbau des Resettlementprogramms in eine nennenswerte Größenordnung sind geeignet, Tausenden die gefährliche Flucht über das Meer zu ersparen. „Kontingente sind eine sinnvolle Ergänzung des individuellen Asylrechts, sie ersetzen es aber nicht.“, stellt Günter Burkhardt klar. Unverändert müsse an der europäisch-türkischen Grenze die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention sowie das EU-Recht beachtet werden. Sie verbieten Zurückweisungen ohne Prüfung der Schutzbedürftigkeit. Die Türkei ist weder ein sicheres Herkunftsland noch ein sicherer Drittstaat.
Die Türkei hat zwar die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert, behält aber bis heute den sogenannten geographischen Vorbehalt bei. Das bedeutet, dass nur Schutzsuchende aus Europa von der Türkei selbst als Flüchtlinge anerkannt werden können. Alle anderen haben in der Türkei de facto keine Schutzperspektive, keine soziale Unterstützung, kaum Zugang zum Arbeitsmarkt oder zum Gesundheitssystem. Damit kann die Türkei kein „sicherer Drittstaat“ sein, denn diese Einstufung kann nur bei Staaten vorgenommen werden, in denen die GFK uneingeschränkt gilt. Flüchtlinge, die über die Türkei nach Europa reisen, dürfen nicht dorthin zurückgeschickt werden. Die in Deutschland geforderte Obergrenze kann es nicht geben. Menschenrechte kennen keine Obergrenze.