01.11.2023

PRO ASYL sieht posi­tiv, dass das Bun­des­ka­bi­nett heu­te Ver­bes­se­run­gen für Asyl­su­chen­de beim Zugang zum Arbeits­markt in den ers­ten Mona­ten beschlie­ßen will. Doch lei­der gehen die Vor­schlä­ge nicht weit genug.

„Klei­ne ver­meint­li­che Ver­bes­se­run­gen beim Zugang zum Arbeits­markt rei­chen nicht. Nötig ist, dass alle Arbeits­ver­bo­te voll­stän­dig abge­schafft wer­den.  Arbeits­ver­bo­te sind nicht zeit­ge­mäß, gren­zen Men­schen aus der Gesell­schaft aus und sind auch ange­sichts des Arbeits­kräf­te­man­gels in Deutsch­land der fal­sche Weg“, sagt Tareq Alaows, flücht­lings­po­li­ti­scher Spre­cher von PRO ASYL.

Damit Geflüch­te­te schnell qua­li­fi­zier­te Arbeit fin­den kön­nen, sind wei­te­re Schrit­te nötig: Sprach­kur­se müs­sen aus­ge­wei­tet und ab dem ers­ten Tag allen ange­bo­ten wer­den; aus­län­di­sche Schul‑, Aus­bil­dungs- und Stu­di­en­ab­schlüs­se müs­sen unkom­pli­ziert und schnell aner­kannt wer­den, so dass Geflüch­te­te in den Beru­fen arbei­ten kön­nen, für die sie bereits in ihren Her­kunfts­län­dern aus­ge­bil­det wurden.

Plä­ne der Regie­rung gehen nicht weit genug

Auf der Tages­ord­nung des Kabi­netts ste­hen auch klei­ne Ver­än­de­run­gen bei Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen und der Beschäf­ti­gungs­dul­dung. Aber auch hier gehen die geplan­ten Ände­run­gen nicht weit genug. „Es  gibt eine ein­fa­che Lösung: Jede Per­son, die gedul­det ist und eine Beschäf­ti­gung fin­det, mit der sie ihren Lebens­un­ter­halt sichern kann, soll­te eine Auf­ent­halts­er­laub­nis bekom­men – unab­hän­gig zum Bei­spiel davon, wie vie­le Wochen­stun­den sie arbei­tet und ob sie bis­her fest­ge­leg­te Vor­dul­dungs­zei­ten erfüllt“, sagt Tareq Alaows, flücht­lings­po­li­ti­scher Spre­cher von PRO ASYL.

Den Hand­lungs­be­darf bei der Beschäf­ti­gungs­dul­dung hat­te die Koali­ti­on schon vor zwei Jah­ren erkannt: Im Koali­ti­ons­ver­trag heißt es, die Rege­lung sol­le ent­fris­tet und die sehr hohen Anfor­de­run­gen „rea­lis­tisch und pra­xis­taug­li­cher“ gefasst werden.

Zum Hin­ter­grund
Arbeits­ver­bo­te sind kom­pli­ziert gestaf­felt: Voll­stän­di­ge Arbeits­ver­bo­te bestehen für alle Asyl­su­chen­den in jedem Fall wäh­rend der ers­ten drei Mona­te im Asyl­ver­fah­ren. Sie bestehen dann wei­ter bis zu ins­ge­samt sechs Mona­ten (für Men­schen mit Kin­dern) bezie­hungs­wei­se bis zu neun Mona­ten (ohne Kin­der), solan­ge die Betrof­fe­nen noch in der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung woh­nen müs­sen – was bei vie­len der­zeit der Fall ist. Erst nach Ablauf die­ser Fris­ten oder mit dem Aus­zug aus der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung ist für Asyl­su­chen­de der Zugang zum Arbeits­markt theo­re­tisch offen – außer für Men­schen, die aus den Län­dern kom­men, die in Deutsch­land zu „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ erklärt wur­den. Für sie gilt ein dau­er­haf­tes Arbeits­ver­bot – wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens und auch nach einer Ablehnung.

Für gedul­de­te Men­schen gene­rell gilt eine Frist von sechs Mona­ten, danach kann die Arbeit erlaubt wer­den – ein Arbeits­ver­bot wird aber oft noch indi­vi­du­ell als Sank­ti­ons­maß­nah­me der Behör­den aus­ge­spro­chen, zum Bei­spiel bei feh­len­dem Hei­mat­pass. Es wird sta­tis­tisch nicht erfasst, wie vie­le Men­schen mit Arbeits­ver­bot in Deutsch­land leben. Ins­ge­samt ist aber min­des­tens von einer Zahl im hohen fünf­stel­li­gen Bereich auszugehen.

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