21.09.2011
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Der europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Foto: flickr / dominik.kreutz

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat geurteilt, das Ungarn zwei Asylsuchende aus der Elfenbeinküste fünf Monate lang illegal interniert hatte und ihnen nun Schadensersatz zahlen muss.

Paul Thibaut Lok­po und Ous­ma­ne Tou­ré wur­den im März 2009 in Ungarn in einem Auf­fang­la­ger inhaf­tiert und stell­ten dort einen Asyl­an­trag. Obwohl nach unga­ri­schem Recht Asyl­su­chen­de im Asyl­ver­fah­ren frei­ge­las­sen wer­den müs­sen, hiel­ten die Behör­den die bei­den Män­ner in Haft. Sie klag­ten zunächst vor einem unga­ri­schen Gericht, doch wur­de ihre Kla­ge dort abgewiesen.

Der Euro­päi­sche Men­schen­rechts­ge­richts­hof stell­te dage­gen fest, dass die Inhaf­tie­rung unrechts­mä­ßig gewe­sen sei und Ungarn den Arti­kel 5 der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on ver­letzt habe, der will­kür­li­che Inhaf­tie­rung ver­bie­tet. Ungarn muss die bei­den Asyl­su­chen­den nun mit je 10.000 Euro entschädigen.

Doch geht, wie das Hel­sin­ki-Komi­tee, das den Fall beglei­te­te, fest­stellt, das Urteil weit über das The­ma der unrecht­mä­ßi­gen Inhaf­tie­rung der bei­den Män­ner hin­aus, da es sys­te­ma­ti­sche Män­gel der unga­ri­schen Behör­den­pra­xis auf­zei­ge. „Das Gerichts­ur­teil unter­stützt unse­re lang­jäh­ri­ge Kri­tik an der oft unge­recht­fer­tig­ten Inhaf­tie­rung von Migran­tIn­nen als auch am unge­nü­gen­den Recht­schutz vor sol­chen Maßnahmen“.

Der Urteils­text fin­det sich hier (engl.)

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