Image
EU-Türkei-Gipfel: Abschottung um jeden Preis - zu befürchten sind schmutzige Deals auf Kosten der Menschenrechte. Foto: The European Union

Seit Anfang Oktober verhandelt die EU mit der türkischen Regierung über Möglichkeiten, Flüchtlinge von der Weiterflucht nach Europa abzuhalten. Pressefreiheit, Menschenrechte, die Rechte der kurdischen Minderheit – all das spielt dabei keine Rolle. Es gibt nur ein Ziel: Die drastische Reduktion der Einreisen von Flüchtlingen und Migranten nach Europa. An den Landgrenzen mit Bulgarien und Griechenland funktioniert das bereits, aber an den Seegrenzen noch nicht. Am heutigen Sonntag soll der zynische Deal nun besiegelt werden.

„We’re on our kne­es begging the Turks to clo­se their bor­der”, sagt laut Guar­di­an ein Bot­schaf­ter eines grö­ße­ren EU- Lan­des.  In einem Akti­ons­plan, der unter ande­rem auf eine „Stär­kung der Koope­ra­ti­on zur Ver­hin­de­rung irre­gu­lä­rer Migra­ti­ons­be­we­gun­gen in die EU“ abzielt, wur­den Mit­te Okto­ber die wesent­li­chen Punk­te des Abkom­mens fest­ge­hal­ten. Der Wunsch der Euro­päi­schen Uni­on: Die Tür­kei soll dafür sor­gen, dass die Migra­ti­ons­be­we­gun­gen über die Ägä­is nach Grie­chen­land abeb­ben. Für ihre Diens­te zur Abschot­tung Euro­pas wer­den der Regie­rung Erdo­gan im Gegen­zug bis zu 3 Mil­li­ar­den Euro an Hilfs­gel­dern sowie Visa­er­leich­te­run­gen für tür­ki­sche Staats­bür­ger ange­bo­ten. Auch die Bei­tritts­ver­hand­lun­gen zur EU sol­len inten­si­viert werden.

Kon­tin­gent­auf­nah­me und Rück­schie­bun­gen aus Griechenland

Der Plan ist offen­bar auch, Mög­lich­kei­ten zu schaf­fen, Schutz­su­chen­de wie­der zurück in die Tür­kei zu schi­cken. So hat sich bei­spiels­wei­se EU-Kom­mis­si­ons­chef Jun­cker dafür aus­ge­spro­chen, die Tür­kei  in die Lis­te der „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ auf­zu­neh­men. Nun scheint man zu erwä­gen, sie auch zu einem siche­ren Dritt­staat zu erklä­ren: Damit sol­len Schutz­su­chen­de, die über die Tür­kei nach Euro­pa ein­ge­reist sind, wie­der in die Tür­kei zurück­ge­scho­ben wer­den können.

Hin­ter­grund davon könn­te die geplan­te „Kon­tin­gent­lö­sung“ sein: EU-Staa­ten sol­len dann Flücht­lin­ge direkt aus den Flücht­lings­la­gern, u.a. in der Tür­kei, über­neh­men. Ähn­li­ches hat­te die EU auch schon mit bei den soge­nann­ten „Hot Spots“ in den Län­dern an der EU-Außen­gren­ze vor: Die Rea­li­tät zeigt jedoch – die Situa­ti­on in den bis­lang bestehen­den „Hot Spots“ ist kata­stro­phal und von den ver­an­schlag­ten 160.000 Plät­zen, für die Ver­tei­lung der Flücht­lin­ge aus Grie­chen­land und Ita­li­en wur­den bis­lang erst 3.216 geschaf­fen. Durch­ge­führt wur­den gar nur 159 sol­cher „Relo­ca­ti­ons“.

Wie die Vor­sit­zen­de des Sach­ver­stän­di­gen­ra­tes deut­scher Stif­tun­gen für Inte­gra­ti­on und Migra­ti­on  im Inter­view mit der Zeit erklärt bedeu­tet die­se Kon­tin­gent­lö­sung aber auch: „Wer jen­seits des Kon­tin­gents aus einem Staat wie der Tür­kei käme, wür­de dort­hin zurück­ge­schickt.“ Dies lässt sich mit der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on und der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on aber nur dann ver­ein­ba­ren, wenn es sich dabei um einen „siche­ren Dritt­staat“ han­delt, Flücht­lin­ge dort also sicher sind und kei­ne Gefahr der Abschie­bung ins Her­kunfts­land besteht.

Kon­tin­gen­te kön­nen kein Ersatz für indi­vi­du­el­les Asyl­recht sein

Die geplan­ten Kon­tin­gen­te sind eine sinn­vol­le Ergän­zung des indi­vi­du­el­len Asyl­rechts, sie kön­nen es aber nicht erset­zen. Dazu geeig­net, tau­sen­den die gefähr­li­che Flucht über das Mit­tel­meer zu erspa­ren, wäre die Wie­der­auf­nah­me der huma­ni­tä­ren Auf­nah­me­pro­gram­me für syri­sche Flücht­lin­ge mit Ange­hö­ri­gen in Deutsch­land sowie der euro­pa­wei­te Aus­bau des Resett­le­ment-Pro­gramms in einer nen­nens­wer­ten Grö­ßen­ord­nung. Dar­über­hin­aus müs­sen Flücht­lin­ge in der Tür­kei bes­ser unter­stützt wer­den. Es ist skan­da­lös, dass Euro­pa über die man­geln­de Ver­sor­gung der Flücht­lin­ge in den Nach­bar­staa­ten Syri­ens redet, jedoch dabei nicht aus­rei­chend hilft.

Die Tür­kei – ein „siche­rer Drittstaat“?

Die Tür­kei hat die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on zwar rati­fi­ziert, behält aber bis heu­te den soge­nann­ten geo­gra­phi­schen Vor­be­halt bei. Das bedeu­tet, dass nur Schutz­su­chen­de aus Euro­pa von der Tür­kei selbst als Flücht­lin­ge aner­kannt wer­den kön­nen. Alle ande­ren haben in der Tür­kei de fac­to kei­ne Schutz­per­spek­ti­ve, kei­ne sozia­le Unter­stüt­zung, kaum Zugang zum Arbeits­markt oder zum Gesund­heits­sys­tem. Damit kann die Tür­kei kein „siche­rer Dritt­staat“ sein, denn die­se Ein­stu­fung kann nur bei Staa­ten vor­ge­nom­men wer­den, in denen die GFK unein­ge­schränkt gilt. Flücht­lin­ge, die über die Tür­kei nach Euro­pa rei­sen, dür­fen nicht dort­hin zurück­ge­schickt wer­den. Allein aus die­ser Tat­sa­che her­aus wäre es rechts­wid­rig, die Tür­kei zum siche­ren Dritt­staat zu erklä­ren.

Immer wie­der Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen gegen Flüchtlinge

Bereits jetzt kommt es in der Tür­kei zu Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen gegen Flücht­lin­ge. Schon vor Abschluss der Ver­hand­lun­gen mit der EU wer­den immer wie­der Schutz­su­chen­de ille­gal aus der Tür­kei nach Syri­en zurück­ge­bracht. Mit die­ser Pra­xis ver­stößt die Tür­kei gegen das Zurück­wei­sungs­ver­bot der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on und der Euro­päi­schen Menschenrechtskonvention

Will­kür­li­che Inhaf­tie­run­gen syri­scher Flüchtlinge 

Auf Grund­la­ge der „Vor­läu­fi­gen Schutz­ver­ord­nung“, die die Auf­nah­me syri­scher Schutz­su­chen­der in der Tür­kei regelt, ist es mög­lich Per­so­nen, die als „Bedro­hung der natio­na­len Sicher­heit, öffent­li­chen Ord­nung und öffent­li­chen Sicher­heit“ vom vor­über­ge­hen­den Schutz aus­zu­schlie­ßen und ohne rich­ter­li­che Anord­nung bis zu ihrer Rück­kehr nach Syri­en zu inhaf­tie­ren. Ein „star­ker Ver­dacht“ der Behör­den ist für eine sol­che, unab­seh­bar lan­ge Haft, aus­rei­chen­de Voraussetzung.

Tat­säch­lich wer­den sehr vie­le syri­sche Flücht­lin­ge auf die­se Art will­kür­lich inhaf­tiert, vor allem im Lager Osma­ni­ye nahe der syri­schen Gren­ze, das zwar offi­zi­ell als Auf­nah­me­la­ger bezeich­net wird, de fac­to aber eine Haft­ein­rich­tung ist: Insas­sen – unter ihnen auch unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge – wer­den  gegen ihren Wil­len hier­her gebracht, kön­nen das Lager nicht ver­las­sen und dür­fen kei­nen Besuch erhal­ten. Auch mit Rechts­an­wäl­ten kön­nen sie nicht spre­chen, da nach offi­zi­el­ler Dar­stel­lung kei­ne Ankla­ge gegen sie vor­liegt. Die ein­zi­ge Hand­lungs­op­ti­on, wel­che die Insas­sen haben, ist es einer „frei­wil­li­gen“ Rück­kehr nach Syri­en zu zustimmen.

Gene­rel­le Men­schen­rechts­si­tua­ti­on in der Türkei

In einem offe­nen Brief mel­de­ten sich ges­tern auch zwei inhaf­tier­te Jour­na­lis­ten von Cum­hu­ri­y­et zu Wort und appel­lier­ten an die EU und spe­zi­ell an die Bun­des­kanz­le­rin, bei dem heu­ti­gen Flücht­lings­gip­fel mit der Tür­kei nicht zu den ekla­tan­ten Ver­let­zun­gen der Pres­se – und Mei­nungs­frei­heit im Land zu schwei­gen. Die AKP-Regie­rung las­se nach Auf­fas­sung von Chef­re­dak­teur Can Dündar und sei­nem Kol­le­gen  Erdem Gül „jede Ach­tung und jeden Respekt für die Mei­nungs- und Pres­se­frei­heit vermissen“.

Erst ges­tern äußer­te der pro­mi­nen­te Men­schen­recht­ler und Chef der Anwalts­kam­mer Diyar­bak­ir, Tahir Elci, ges­tern in einem Pres­se­ge­spräch: „Wir sagen, der Krieg, die Kämp­fe, die Waf­fen, die Ein­sät­ze sol­len fern blei­ben von hier”. Kur­ze Zeit spä­ter wur­de Elci auf offe­ner Stra­ße erschos­sen. Ein wei­te­rer schmerz­haf­ter Ver­lust für alle Men­schen­rechts­ak­ti­vis­ten in der Tür­kei, ein erneu­ter Schlag gegen alle Bestre­bun­gen für mehr Rechts­staat­lich­keit in dem kri­sen­ge­schüt­tel­ten Land.

Abschot­tung um jeden Preis?

Nach mona­te­lan­gem Anbie­dern bei der Tür­kei in der Flücht­lings­fra­ge, müs­sen heu­te die Staats- und Regie­rungs­chefs der EU Far­be beken­nen:  Sind sie bereit alle demo­kra­ti­schen und men­schen­recht­li­chen Stan­dards über Bord zu wer­fen? Will die EU jeden Preis für einen schmut­zi­gen Deal mit dem auto­ri­tä­ren Prä­si­den­ten Recep Tayyip Erdo­gan zah­len, um Schutz­su­chen­de von EU-Ter­ri­to­ri­um fernzuhalten?

Dies wäre die mora­li­sche Bank­rott­erklä­rung Euro­pas. Ein Deal mit der Tür­kei kann zudem dra­ma­ti­sche Fol­gen für die Tür­kei und die Euro­päi­sche Uni­on haben. Ein will­fäh­ri­ges Nach­ge­ben gegen­über Erdo­gan wür­de als still­schwei­gen­de Tole­rie­rung der men­schen­rechts­ver­ach­ten­den Poli­tik ver­stan­den, ein EU-Tür­kei-Abkom­men als Rücken­de­ckung für sei­ne poli­ti­sche Linie ins­ge­samt gedeu­tet. PRO ASYL for­dert: Die EU muss gegen­über Erdo­gan die Men­schen­rechts­si­tua­ti­on in der Tür­kei the­ma­ti­sie­ren.  Sie darf die Men­schen­rech­te nicht ein­fach über Bord werfen.

Tür­kei ver­letzt Men­schen­rech­te von Flücht­lin­gen (04.12.15)

Vor dem EU-Tür­kei-Gip­fel: Ille­ga­le Rück­füh­run­gen an der syri­schen Gren­ze sind bereits All­tag (27.11.15)

Schmut­zi­ge Deals in Brüs­sel  (07.10.15)

Koope­ra­ti­on mit der Tür­kei: Wie die EU die Ägä­is-Gren­ze schlie­ßen will (05.10.15)