18.12.2020

Orga­ni­sa­tio­nen for­dern sofor­ti­ge Rück­ho­lung des nach Afgha­ni­stan abge­scho­be­nen Jamil Amadi*

Im April 2017 wur­de der damals 26-jäh­ri­ge Jamil Ama­di auf einem Ber­li­ner S‑Bahnhof Opfer eines bru­ta­len und ver­mut­lich ras­sis­tisch moti­vier­ten Über­falls. Einer der Täter soll der Ber­li­ner Poli­zist Ste­fan K. gewe­sen sein, der in sei­ner Frei­zeit unter­wegs war. Noch bevor das Straf­ver­fah­ren gegen Ste­fan K. und die ande­ren Ange­klag­ten abge­schlos­sen war, ließ das Lan­des­amt für Ein­wan­de­rung Herrn Ama­di im März 2020 nach Afgha­ni­stan abschie­ben, obwohl die Staats­an­walt­schaft der Aus­län­der­be­hör­de deut­lich signa­li­siert hat­te, dass er als Zeu­ge zur Durch­füh­rung der Haupt­ver­hand­lung gegen Ste­fan K. zwin­gend benö­tigt wird. Nach fast ein­jäh­ri­ger coro­nabe­ding­ter Pau­se wird nun das Ver­fah­ren beim Amts­ge­richt Ber­lin-Tier­gar­ten neu auf­ge­nom­men. Ver­hand­lungs­ter­mi­ne sind für den 20. Janu­ar und 3. Febru­ar 2021 anberaumt.

Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen for­dern: Jamil Ama­di muss sofort nach Ber­lin zurück­ge­holt wer­den, um als Haupt­zeu­ge und Neben­klä­ger im Ver­fah­ren aus­zu­sa­gen und Schmer­zens­geld­for­de­run­gen gel­tend zu machen. Herr Ama­di muss über­dies ein siche­res Auf­ent­halts­recht als Opfer einer ras­sis­tisch moti­vier­ten Gewalt­tat erhal­ten. Die Rechts­an­wäl­tin von Herrn Ama­di hat bereits recht­li­che Schrit­te ein­ge­lei­tet, um eine Wie­der­ein­rei­se zu ermöglichen.

Wie die ZEIT am 18.11.2020 berich­te­te wur­de Herr Ama­di durch den Über­fall schwer trau­ma­ti­siert und aus der Bahn gewor­fen. Er wur­de obdach­los, nahm Dro­gen und lan­de­te in Haft. Weil ihm eine Rei­he von Straf­ta­ten zur Last gelegt wur­de, schob das Lan­des­amt für Ein­wan­de­rung Herrn Ama­di ab, obwohl es nie zu einer Ver­ur­tei­lung kam und ein Gut­ach­ter ihn für schuld­un­fä­hig erklärt hat­te. Wenig spä­ter wur­de bekannt, dass der Poli­zist Ste­fan K. Mit­glied der Ermitt­lungs­grup­pe „Rex“ war, die für die Auf­klä­rung der rechts­ter­ro­ris­ti­schen Anschlags­se­rie in Ber­lin-Neu­kölln zustän­dig war.

Wegen der lan­gen coro­nabe­ding­ten Unter­bre­chung des Straf­pro­zes­ses gegen Ste­fan K. müs­sen nun alle Zeug:innen noch ein­mal gela­den werden.
„Herr Ama­di muss sofort nach Ber­lin zurück­ge­holt wer­den. Er ist Haupt­zeu­ge in dem Ver­fah­ren und es ist unab­ding­bar, dass auch er noch ein­mal gehört wird. Zudem hat er als Neben­klä­ger das Recht, in dem Ver­fah­ren Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gel­tend zu machen und dafür vor Gericht gehört zu wer­den“, sagt Mar­ti­na Mau­er, Spre­che­rin des Flücht­lings­rats Berlin.

„Die Abschie­bung war aus unse­rer Sicht unrecht­mä­ßig, nicht nur wegen des noch lau­fen­den Straf­ver­fah­rens gegen den haupt­ver­däch­ti­gen Poli­zis­ten und sei­ne mut­maß­li­chen Mit­tä­ter. Herr Ama­di ist seit dem Über­fall gesund­heit­lich stark beein­träch­tigt, kör­per­lich und psy­chisch. Eine adäqua­te medi­zi­ni­sche Behand­lung gibt es in Afgha­ni­stan nicht. Als Opfer einer ver­mut­lich ras­sis­tisch moti­vier­ten schwe­ren Gewalt­tat muss Herr Ama­di einen gesi­cher­ten Auf­ent­halt und eine Ent­schä­di­gung bekom­men. Ber­lin steht hier in der Ver­ant­wor­tung, nicht zuletzt, weil an der bru­ta­len Tat ein Poli­zei­be­am­ter des Lan­des Ber­lins betei­ligt gewe­sen sein soll“, ergänzt Hel­ga Seyb von der Opfer­be­ra­tungs­stel­le Reach Out.

Immer noch wer­den Men­schen, die in Deutsch­land ras­sis­tisch moti­vier­te Gewalt erfah­ren haben, unzu­rei­chend geschützt. Die Ber­li­ner Rege­lung, wonach Opfer von Hass­kri­mi­na­li­tät eine Dul­dung bzw. ein Blei­be­recht erhal­ten sol­len, kommt in der Pra­xis nicht zur Anwen­dung. Auch in dem am 30. Okto­ber 2020 von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­se­nen Maß­nah­men­pa­ket gegen Rechts­extre­mis­mus fehlt eine ent­spre­chen­de Regelung.

Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL for­dert: „Ras­sis­ti­sche Gewalt­ta­ten müs­sen vor Gericht gebracht und ihre Opfer ange­hört wer­den. Betrof­fe­ne dür­fen nicht außer Lan­des geschaf­fen wer­den. Das ist mit einem Rechts­staat nicht vereinbar.“

Vie­le Geflüch­te­te, die Opfer von Über­grif­fen gewor­den sind, zei­gen aus Angst vor Abschie­bung die Täter:innen gar nicht erst an und sind ange­sichts ras­sis­ti­scher Gewalt prak­tisch schutz­los gestellt. PRO ASYL, Reach Out, der RAV, der Flücht­lings­rat und Yaar for­dern gene­rell ein Blei­be­recht für Opfer ras­sis­ti­scher Gewalt.

* Jamil Ahma­di ist ein Aliasname.

Pressekontakte

Flücht­lings­rat Ber­lin, Tel. 030 / 224 76 311 (ggf. län­ger klin­geln las­sen wg. Home­of­fice), E‑Mail buero@fluechtlingsrat-berlin.de

PRO ASYL, Tel. 069 / 24231430, E‑Mail presse@proasyl.de
Reach Out, Tel. 030 / 695 68339, E‑Mail helga_seyb@reachoutberlin.de
Yaar e.V., Tel. 030 / 23 40 72 17, E‑Mail info@yaarberlin.de
Repu­bli­ka­ni­scher Anwäl­tin­nen- und Anwäl­te­ver­ein e.V. (RAV), Tel. 030 / 417 235 55, E‑Mail kontakt@rav.de

Hin­weis: Falls Sie uns tele­fo­nisch nicht errei­chen, schrei­ben Sie uns bit­te eine E‑Mail, wir rufen Sie ger­ne zurück.

Alle Presse­mitteilungen