10.12.2020
Image
Afghanische Geflüchtete in Zelten auf dem Victoria-Platz in Athen. Seit 1. Juni 2020 sind anerkannte Flüchtlinge in Griechenland praktisch auf sich allein gestellt. Der Zugang zu staatlicher Versorgung ist mangelhaft, viele Betroffene landen auf der Straße. Foto: © UNHCR/Achilleas Zavallis

Während die Bundesregierung Asylsuchende und bereits anerkannte Flüchtlinge aus Griechenland ausfliegt, halten deutsche Behörden an Abschiebungen ins dortige Elend fest. Diese Praxis muss gestoppt werden – Abschiebungen nach Griechenland sind unzumutbar.

Vor drei Mona­ten brann­te das Groß­in­sel­la­ger Moria auf Les­bos kom­plett aus. Seit­dem har­ren Tau­sen­de Schutz­su­chen­de in einem pro­vi­so­ri­schen Lager auf der Insel unter wei­ter­hin men­schen­un­wür­di­gen Bedin­gun­gen aus.

Ange­sichts die­ser dra­ma­ti­schen Situa­ti­on sah sich die Bun­des­re­gie­rung in den letz­ten Mona­ten gezwun­gen, der Auf­nah­me von bis zu 2.750 Schutz­su­chen­den aus Grie­chen­land zuzu­stim­men. Neben rund 200 unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Geflüch­te­ten sowie 243 behand­lungs­be­dürf­ti­gen Kin­dern mit ihren engs­ten Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen sol­len ins­ge­samt 408 Fami­li­en (1.553 Per­so­nen) aus Grie­chen­land auf­ge­nom­men wer­den, die dort bereits inter­na­tio­na­len Schutz erhal­ten haben.

Die Auf­nah­me­zu­sa­gen sind beschä­mend gering. Poli­tisch beinhal­ten sie jedoch auch das impli­zi­te Ein­ge­ständ­nis der Bun­des­re­gie­rung, dass die Lebens­be­din­gun­gen für Schutz­su­chen­de und aner­kann­te Flücht­lin­ge in Grie­chen­land men­schen­un­wür­dig und unzu­mut­bar sind.

Zweierlei Maß: Wer eigenständig kommt, dem droht die Abschiebung

Die im Sep­tem­ber beschlos­se­ne Auf­nah­me von 1.553 inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­ten erfolgt auf Grund­la­ge einer Auf­nah­me­an­ord­nung des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums (BMI) vom 9. Okto­ber 2020. Die­se ver­mit­telt den Betrof­fe­nen ver­gleichs­wei­se umfas­sen­de Rech­te und stellt sie Men­schen, denen Deutsch­land inter­na­tio­na­len Schutz zuer­kannt hat, weit­ge­hend gleich.

Wäh­rend einer­seits Men­schen aus Grie­chen­land aus­ge­flo­gen wer­den, ver­sucht Deutsch­land gleich­zei­tig Men­schen ins dor­ti­ge Elend abzuschieben.

Anerkannt – aber nicht gleichgestellt

Umso wider­sin­ni­ger und zyni­scher mutet der Umgang deut­scher Behör­den mit Men­schen an, die ange­sichts der elen­di­gen Ver­hält­nis­se in Grie­chen­land ihr Glück selbst in die Hand neh­men und eigen­stän­dig wei­ter nach Deutsch­land flie­hen. Stel­len sie hier einen Asyl­an­trag, lehnt das zustän­di­ge Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) die­sen in aller Regel als unzu­läs­sig ab und ord­net bzw. droht die Abschie­bung nach Grie­chen­land an.

Wäh­rend also einer­seits Men­schen aus Grie­chen­land aus­ge­flo­gen wer­den, ver­sucht Deutsch­land gleich­zei­tig Men­schen ins dor­ti­ge Elend abzu­schie­ben. Das BAMF ver­kennt dabei sys­te­ma­tisch die Rea­li­tät der unzu­mut­ba­ren Ver­hält­nis­se für Asyl­su­chen­de und Schutz­be­rech­tig­te in Griechenland.

Anerkannte Flüchtlinge verelenden in Griechenland 

PRO ASYL und sei­ne grie­chi­sche Part­ner­or­ga­ni­sa­ti­on »Refu­gee Sup­port Aege­an« (RSA) doku­men­tie­ren seit Jah­ren die Situa­ti­on von Schutz­be­rech­tig­ten in Grie­chen­land. Wei­ter­hin besteht »Schutz« in Grie­chen­land nur auf dem Papier. In einer kürz­lich beim Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) ein­ge­reich­ten Stel­lung­nah­me kom­men die bei­den Orga­ni­sa­tio­nen zu dem Schluss, dass sich die Lage von Schutz­be­rech­tig­ten in Grie­chen­land in jüngs­ter Zeit wei­ter ver­schlech­tert hat. Aus die­sen Grün­den sehen sich vie­le Men­schen zur Wei­ter­flucht gezwun­gen. Eine Zusam­men­fas­sung der wich­tigs­ten Erkennt­nis­se die­ser Stel­lung­nah­me ist hier zu finden.

Keine Wohnung, Arbeit oder Unterstützung 

Men­schen, die mit inter­na­tio­na­lem Schutz nach Grie­chen­land abge­scho­ben wer­den, lan­den dort in der Obdach­lo­sig­keit, erhal­ten in der Pra­xis kei­nen Zugang zu ele­men­ta­ren Leis­tun­gen und kön­nen auch sonst auf kei­ne Unter­stüt­zung von staat­li­cher Sei­te hof­fen. Ihnen droht inner­halb kür­zes­ter Zeit Ver­elen­dung und ein Leben unter men­schen­rechts­wid­ri­gen Bedingungen.

In Deutschland ein Leben zwischen Baum und Borke

Selbst wenn eine Abschie­bung nach Grie­chen­land abge­wen­det wer­den kann, sind die Belas­tun­gen für Tau­sen­de Betrof­fe­ne enorm. Lan­ge Gerichts­ver­fah­ren in stän­di­ger Angst vor Abschie­bung, mona­te­lan­ge Iso­la­ti­on in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen und Anker­zen­tren ohne Zugang zu Sprach­kur­sen, Schu­le und Arbeits­markt zer­mür­ben die betrof­fe­nen Schutz­su­chen­den. Wenn das BAMF ihren Asyl­an­trag als unzu­läs­sig abge­lehnt hat, kön­nen sie auch von Sozi­al­leis­tun­gen aus­ge­schlos­sen wer­den. Im bes­ten Fall wird am Ende gericht­lich ein soge­nann­tes Abschie­bungs­ver­bot festgestellt.

»Ich woll­te mein Kind nicht in die­sem Park auf die Welt brin­gen. Ich muss­te aus die­ser Situa­ti­on raus. Ich konn­te dort nicht mehr bleiben.«

Maryam J. (24)

Anders als bei den 1.553 Per­so­nen, die Grie­chen­land orga­ni­siert ver­las­sen konn­ten, blei­ben den selb­stän­dig nach Deutsch­land Gekom­me­nen wei­ter­ge­hen­de Rech­te, die ihnen als inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­ten zuste­hen, verwehrt.

Rechte statt Kontingente!

Es ist ein Gebot der Men­schen­wür­de und des Flücht­lings­schut­zes, die­se Men­schen genau­so zu behan­deln wie die­je­ni­gen Men­schen, die zu Recht aus Grie­chen­land aus­ge­flo­gen wer­den. Solan­ge Men­schen, die in einem EU-Mit­glieds­staat inter­na­tio­na­len Schutz erhal­ten haben, frei­zü­gig­keits­be­rech­tig­ten EU-Bürger*innen nicht gleich­ge­stellt sind, bedeu­tet das kon­kret, dass zunächst Abschie­bun­gen nach Grie­chen­land kom­plett gestoppt wer­den müssen.

Für Men­schen im soge­nann­ten Dub­lin-Ver­fah­ren muss das BAMF die Zustän­dig­keit für die Durch­füh­rung ihres Asyl­ver­fah­rens ohne Wenn und Aber über­neh­men. Für Men­schen, die bereits einen Schutz­sta­tus in Grie­chen­land erhal­ten haben, müs­sen prag­ma­ti­sche Lösun­gen gefun­den wer­den, so dass sie hier in Deutsch­land einen Sta­tus erhal­ten, der ihnen die Rech­te ver­mit­telt, die ihnen als inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­te zustehen.

FALLSKIZZEN: MARYAM J. UND FERAS B. 

Maryam J. und Fer­as B. sind Geflüch­te­te mit inter­na­tio­na­lem Schutz in Grie­chen­land, die ange­sichts der kata­stro­pha­len Bedin­gun­gen dort eigen­stän­dig wei­ter nach Deutsch­land geflo­hen sind. Maryam J. und Fer­as B. wer­den in ihren Ver­fah­ren über den Rechts­hil­fe­fonds von PRO ASYL unterstützt.

Maryam J. (24) ist Afgha­nin, ist jedoch im Iran gebo­ren, wo sie auch auf­ge­wach­sen ist. Sie kommt im August 2020 nach Deutsch­land und lebt seit­dem in einer Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung in Hes­sen. Ende Okto­ber bringt sie ihr ers­tes Kind zur Welt, gera­de noch recht­zei­tig zur Geburt trifft auch ihr Ehe­mann bei ihr ein.

Das Ehe­paar ist 2018 mit dem Schlauch­boot auf der grie­chi­schen Insel Les­bos ange­kom­men, gan­ze 11 Mona­te müs­sen sie unter wid­rigs­ten Bedin­gun­gen im berüch­tig­ten Lager von Moria aus­har­ren. Als der grie­chi­sche Staat ihnen Asyl gewährt, wer­den sie nach Athen ver­legt. Nach einer kur­zen Über­gangs­pha­se in einem Flücht­lings­la­ger wird jeg­li­che staat­li­che Unter­stüt­zung ein­ge­stellt. Das Ehe­paar wird aus dem Lager raus­ge­wor­fen und lan­det mit­tel­los auf dem Vik­to­ria­platz in Athen, wo zahl­rei­che ande­re obdach­lo­se Geflüch­te­te leben.

Dem Bun­des­amt sagt Maryam J.: »Ich woll­te mein Kind nicht in die­sem Park auf die Welt brin­gen. Ich muss­te aus die­ser Situa­ti­on raus. Ich konn­te dort nicht mehr blei­ben«. Der Ableh­nungs­be­scheid vom Bun­des­amt, mit dem die Abschie­bung nach Grie­chen­land ange­droht wird, kann jeden Tag bei der jun­gen Fami­lie eintreffen.

Fer­as B. (24) kommt aus dem Sudan und lebt seit Som­mer 2019 in Deutsch­land, abge­schie­den in einer Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung mit­ten im Wald in Bran­den­burg. Das BAMF hat sei­nen Asyl­an­trag als unzu­läs­sig abge­lehnt und die Abschie­bung nach Grie­chen­land ange­droht. Dort ist er 2017 mit dem Boot auf der Insel Chi­os ange­kom­men und ver­bringt fast ein­ein­halb Jah­re im dor­ti­gen Flücht­lings­la­ger Vial, wo die Zustän­de ähn­lich schlimm wie im Lager von Moria sind.

Er schlägt sich auf das grie­chi­sche Fest­land durch und erhält schließ­lich Asyl. Mit dem Erhalt sei­ner Auf­ent­halts­er­laub­nis fällt auch das letz­te Biss­chen staat­li­che Unter­stüt­zung weg, er lan­det mit­tel­los auf der Stra­ße, eine regu­lä­re Arbeit fin­det er kei­ne, obwohl er flie­ßend Eng­lisch spricht. Bei sei­ner Anhö­rung beim BAMF erklärt Fer­as B.: »Schutz bekommt man in Grie­chen­land nur auf dem Papier. Dies steht auf dem Papier. Man bekommt kei­ne Unter­stüt­zung. Man bekommt kei­nen Wohn­sitz und kei­ne Arbeit. Man lebt dann auf der Straße«.

Ende Okto­ber 2020 steht plötz­lich die Poli­zei vor der Tür, um ihn nach Athen abzu­schie­ben. Erst im Flug­zeug wird die Abschie­bung abge­bro­chen. Seit die­sem Tag erhält Fer­as B. kei­ner­lei Sozi­al­leis­tun­gen mehr, ein erneu­ter Abschie­bungs­ver­such kann jeder­zeit erfolgen.

ame/mz