Abschiebung in die Türkei ist rechtswidrig
PRO ASYL fordert die griechische Regierung und die anderen EU-Staaten, insbesondere Deutschland, auf, die dramatische und sich zusehends zuspitzende Situation in der Ägäis zu entschärfen und die rechtswidrigen Zustände für Asylsuchende in Griechenland zu beenden.
»Flüchtlinge in der Ägäis drohen zum Spielball der Machtinteressen der Türkei, Griechenlands und der EU-Staaten zu werden. Ihr Rechtsanspruch auf Schutz wird systematisch ignoriert«, kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. PRO ASYL fordert die Aufnahme Schutzsuchender von den griechischen Inseln sowie den Zugang zu einem fairen Asylverfahren innerhalb der EU.
Auf den griechischen Inseln harren mehr als 25.000 Menschen aus; rund 40% von ihnen sind UNHCR-Angaben zufolge Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren. PRO ASYL unterstützt die Forderung Griechenlands, vordringlich Minderjährigen die Weiterreise in andere EU-Staaten zu ermöglichen.
Türkei ist kein sicherer Drittstaat
Auf entschiedene Kritik stößt die nach Medienberichten geplanten Verschärfungen des griechischen Asylrechts und der Anwendung des EU-Türkei-Deals. Demnach ist vorgesehen, die Türkei zum »sicheren Drittstaat« zu erklären und auch vom Festland aus Schutzsuchende in die Türkei zurückzubringen.
Die Aufforderung der EU-Kommission und laut Spiegel-Online-Bericht auch der deutschen Behörden, die Rückführungen in die Türkei im Rahmen des Deals zu verstärken, geht vollkommen an der Realität vorbei. Die Türkei ist nicht sicher. Eine Abschiebung in die Türkei kann eine Kettenabschiebung in die Herkunftsländer nach sich ziehen. Die Türkei hat die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) nur mit geographischem Vorbehalt ratifiziert. Es gibt für Afghan*innen, Syrer*innen und andere keinen Schutz nach der GFK.
Auch für Syrer*innen hat sich die Situation in der Türkei verschärft
Die Flüchtlinge in der Türkei geraten zunehmend in eine ausweglose Situation: Sie werden einem Vertreibungsdruck ausgesetzt, dem Europa tatenlos zusieht.
Syrer*innen droht erzwungene Rückkehr nach Syrien. Seit Mitte Juli wurden hunderte syrische Flüchtlinge abgeschoben, u.a. in die weiterhin umkämpfte Region Idlib. Am 22. Juli setzte der Gouverneur von Istanbul den in der Stadt lebenden syrischen Flüchtlingen ohne Registrierung oder mit Registrierungen aus anderen Regionen eine Frist von einem Monat, um in diese Regionen zurück zu kehren. Schon in der Woche davor wurde aber laut Berichten angefangen, Syrer*innen verstärkt zu kontrollieren.
In der Türkei wurde zudem die Möglichkeit der Inhaftierung Schutzsuchender ausgeweitet. Unter Androhung unlimitierter Haft werden Syrer*in Abschiebehaft dazu genötigt, ihrer »freiwilligen« Rückkehr zuzustimmen. Von freiem Willen kann unter diesen Umständen nicht die Rede sein. Berichte gehen von mehreren Tausend abgeschobenen Syrer*innen allein im Juli 2019 aus.
Diese Abschiebungen sind ein klarer Verstoß gegen das völkerrechtliche Abschiebungsverbot, das sogenannte Refoulement-Verbot, denn in Syrien droht weiterhin politische Verfolgung und Gefahr durch Kämpfe – besonders in Idlib, welches täglich vom Assad-Regime bombardiert wird.
Die Abschiebungen reihen sich ein in eine generell für syrische Flüchtlinge verschärfte Lage in der Türkei. So haben schon 2018 mehrere Provinzen, darunter auch Istanbul, aufgehört Syrer*innen zu registrieren – wodurch sie ohne Status und ohne Schutz in der Türkei leben. Auch wachsen die Ressentiments in der Türkei gegen Flüchtlinge und es kommt zu Übergriffen.