29.06.2018

Auf dem EU-Gipfel wurden drastische Maßnahmen vereinbart: Flüchtlinge sollen innerhalb Europas in geschlossene Lager gesperrt werden, im Mittelmeer Gerettete will man auf nicht näher definierten »Ausschiffungsplattformen« abladen und die dubiosen Milizen der sogenannten »libyschen Küstenwache« bekommen noch mehr Geld.

In »kon­trol­lier­ten Zen­tren«, die EU-Mit­glieds­staa­ten auf frei­wil­li­ger Basis ein­rich­ten, sol­len Flücht­lin­ge zukünf­tig ihr Asyl­ver­fah­ren durch­lau­fen, so sind die ver­klau­su­lier­ten Sät­ze in den Beschlüs­sen des EU-Gip­fels (Punkt 6) zu deu­ten. Nicht nur die mög­li­che Abkür­zung des Begriffs »Kon­trol­lier­tes Zen­trum« weckt dabei unan­ge­neh­me Asso­zia­tio­nen, auch de fac­to bedeu­tet das schlicht und ein­fach: Haft. Haft für Men­schen, die vor Krieg, Ter­ror und Ver­fol­gung geflo­hen sind.

Es bedeu­tet schlicht und ein­fach: Haft. Haft für Men­schen, die vor Krieg, Ter­ror und Ver­fol­gung geflo­hen sind.

Wie die Asyl­ver­fah­ren dort ablau­fen sol­len und wer danach über­haupt Flücht­lin­ge auf­nimmt, dar­auf hat das Papier kei­ne Ant­wor­ten, außer dass pri­mär die Frei­wil­lig­keit betont wird. Die Frei­wil­lig­keit der EU-Staa­ten natür­lich, nicht die der Flücht­lin­ge. Und wie ger­ne die EU-Staa­ten bereit sind, ihren huma­ni­tä­ren Ver­pflich­tun­gen frei­wil­lig nach­zu­kom­men, hat man schon beim tage­lan­gen unwür­di­gen Gescha­cher um die geret­te­ten Men­schen auf den Schif­fen der pri­va­ten See­not­ret­ter eben­so gese­hen, wie bei der auf gan­zer Linie geschei­ter­ten EU-Relo­ca­ti­on.

»Ausschiffungsplattform«: So human, wie es klingt

Dies will man zukünf­tig ohne­hin ver­hin­dern – mit soge­nann­ten »Aus­schif­fungs­platt­for­men« in »Dritt­län­dern« (Punkt 5 des Papiers). Über­setzt: Wer im Mit­tel­meer geret­tet wird, soll zurück nach Afri­ka gebracht wer­den. Was dort genau gesche­hen soll, wird nicht näher aus­ge­führt. Es ist völ­lig offen, wel­ches Recht dort gilt und wel­ches Land – bezie­hungs­wei­se, ob über­haupt ein Land – die schutz­be­dürf­ti­gen Men­schen auf­nimmt. Die Geschich­ten der­je­ni­gen, die bereits in den letz­ten Mona­ten zurück nach Liby­en geschleppt wur­den, las­sen nichts Gutes erahnen.

Dabei sieht das See­recht vor, dass Flücht­lin­ge nur in siche­re Häfen ver­bracht wer­den. Ein sol­cher siche­rer Hafen ist nur dann gege­ben, wenn Flücht­lin­ge nicht fürch­ten müs­sen, in Staa­ten ver­bracht zu wer­den, in denen sie Ver­fol­gung und ernied­ri­gen­der Behand­lung aus­ge­setzt sind.

Die Menschenrechte gelten immer, nicht nur wenn es der EU passt

In den »MSC Gui­de­lines on the tre­at­ment of per­sons res­cued at sea«, die zur Aus­le­gung see­recht­li­cher Abkom­men ent­wi­ckelt wur­den, wird ein siche­rer Hafen außer­dem als ein Ort defi­niert, an dem die aus See­not Geret­te­ten kei­ne wei­te­ren Gefah­ren zu befürch­ten haben und an dem ihre Grund­be­dürf­nis­se, bei­spiels­wei­se Ernäh­rung, Gesund­heits­ver­sor­gung und Obdach gesi­chert sind (Rn. 6.12.) Die nord­afri­ka­ni­schen Tran­sit­staa­ten erfül­len die­se Anfor­de­run­gen nicht.

Die geplan­te Pra­xis ist auch weder mit Arti­kel 3 der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK) noch mit dem Schutz vor Kol­lek­tiv­aus­wei­sung (Arti­kel 4 des 4. Prot. zur EMRK) ver­ein­bar. Im Jah­re 2012 hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) in sei­nem weg­wei­sen­den Hir­si-Urteil außer­dem klar­ge­stellt, dass die Men­schen­rech­te auch auf der Hohen See anwend­bar sind. Sobald sich Flücht­lin­ge auf einem euro­päi­schen Schiff befin­den, unter­fal­len sie der effek­ti­ven Kon­trol­le des jewei­li­gen Staa­tes. Die­ser muss den Flücht­lin­gen einen Zugang zum Asyl­ver­fah­ren ver­schaf­fen, er darf sie nicht ein­fach in nord­afri­ka­ni­sche Staa­ten zurückschicken.

Für die schmutzige Arbeit werden Partner eingekauft

Aus die­sem Grund hat Euro­pa sich einen neu­en Koope­ra­ti­ons­part­ner an Land gezo­gen: Die soge­nann­te »liby­sche Küs­ten­wa­che« soll die Men­schen nun in euro­päi­schem Auf­trag früh­zei­tig abfan­gen und zurück­brin­gen. Nicht nur, dass die soge­nann­te Küs­ten­wa­che sich aber aus Mili­zen rekru­tiert und selbst Kon­tak­te zu Schlep­per­netz­wer­ken pflegt, die Men­schen, die von ihnen zurück­ge­schleppt wer­den, sind dort unter abso­lut men­schen­un­wür­di­gen Bedin­gun­gen inhaf­tiert, wer­den miss­han­delt und teil­wei­se sogar ver­sklavt.

Berich­te von zivi­len See­not­ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen zei­gen auch, dass die »Küs­ten­wa­che« Ret­tungs­ope­ra­tio­nen der NGOs ver­hin­dert, sie mit Waf­fen­ge­walt in inter­na­tio­na­len Gewäs­sern bedroht und sogar durch ris­kan­te Manö­ver für Todes­fäl­le bei Ret­tungs­ak­tio­nen ver­ant­wort­lich ist.

Die EU hat sich ent­schie­den: Gegen die Wer­te, die sie sich selbst doch so ger­ne groß auf die Fah­ne schreibt, für den Weg der Abschre­ckung und Abschottung.

Die­se »Part­ner« sol­len nun noch mehr Geld erhal­ten, eben­so bekom­men sie einen Frei­brief aus­ge­stellt, indem betont wird, »die Ein­sät­ze der liby­schen Küs­ten­wa­che« dürf­ten nicht »gestört« wer­den (Punkt 3 des Papiers). Dabei weiß die Bun­des­re­gie­rung ganz genau, dass die Arbeit ihrer Part­ner dort nur unge­nü­gend beob­ach­tet wird und men­schen­recht­li­chen Ansprü­chen nicht genügt.

Ähn­li­ches gilt mit Sicher­heit für die Staa­ten, die als wei­te­re Part­ner in der Migra­ti­ons­ab­wehr aus­ge­guckt wer­den, dar­un­ter so gru­se­li­ge Des­po­ten wie der, vom Inter­na­tio­na­len Gerichts­hof für Men­schen­rech­te gesuch­te, suda­ne­si­sche Prä­si­dent Omar Al-Bas­hir. Aber der­lei spielt für die Ver­ant­wort­li­chen in der Euro­päi­schen Uni­on offen­bar schon kei­ne Rol­le mehr. Man hat sich ent­schie­den: Gegen die Wer­te, die die EU sich selbst doch so ger­ne groß auf die Fah­ne schreibt, für den Weg der Abschre­ckung und Abschottung.

(mk)