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Urteil: Antrag auf Fahrerlaubnis auch bei Aufenthaltsgestattung möglich
Eine nach dem Asylverfahrensgesetz ausgestellte Aufenthaltsgestattung ist ein ausreichender amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt dessen, der einen Führerschein beantragt. Das hat der hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 9. Juni 2015 entschieden. Die in vielen Regionen verbreitete Praxis, von Fahrerlaubnisbewerbern Geburtsurkunden, eine beglaubigte Abschrift von Familienstammbüchern usw. zu verlangen, sei weder durch den Wortlaut der einschlägigen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnisverordnung gedeckt noch nach Sinn und Zweck dieser Vorschriften erforderlich. Die Revision gegen das Urteil ist zulässig.