12.09.2017

PRO ASYL warnt vor einem Über­bie­tungs­wett­be­werb der Här­te gegen Flücht­lin­ge in Wor­ten und Taten

Die Medi­en­be­rich­ten zufol­ge heu­te bevor­ste­hen­de Abschie­bung nach Afgha­ni­stan muss gestoppt wer­den. »Die Situa­ti­on in Afgha­ni­stan eska­liert und ist unkal­ku­lier­bar. Sie kann sich nach Trumps Ankün­di­gung, den Mili­tär­ein­satz aus­zu­wei­ten, noch wei­ter ver­schär­fen«, warnt Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. »Die Abschie­bung ist wahl­tak­tisch moti­viert, um im rech­ten Mil­leu auf Stim­men­fang zu gehen«.

PRO ASYL hält Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan für unver­ant­wort­lich und for­dert Bund und Län­der auf, end­lich die Lage in Afgha­ni­stan zur Kennt­nis zu neh­men. Gün­ter Burk­hardt: »Nie­mand weiß, wie es mor­gen oder in einer Woche oder in einem Monat in Afgha­ni­stan aus­sieht.« Selbst das Aus­wär­ti­ge Amt muss zuge­ben, dass Über­land­stra­ßen von Tali­ban häu­fig blo­ckiert wer­den und dass die Tali­ban in mehr Pro­vin­zen die Kon­trol­le haben oder Ein­fluss aus­üben als noch im letz­ten Jahr. Abschie­bun­gen in lebens­ge­fähr­den­de Umstän­de sind mit die­sem Bericht auf kei­nen Fall zu rechtfertigen.

Laut Afgha­ni­stan-Bericht des Spe­cial Inspec­tor Gene­ral for Afgha­ni­stan Recon­s­truc­tion (SIGAR) für den US-Kon­gress vom 30.Juli 2017 bleibt Afgha­ni­stan zwi­schen den afgha­ni­schen Streit­kräf­ten und den Tali­ban wei­ter­hin stark umkämpft. Laut Bericht sind 6 Pro­zent weni­ger Distrik­te unter Regie­rungs­kon­trol­le oder –ein­fluss als im glei­chen Zeit­raum im Jahr 2016 und 2 Pro­zent mehr Distrik­te unter Kon­trol­le oder Ein­fluss der Auf­stän­di­schen (gerun­de­te Anga­ben) als im Vor­jah­res­zeit­raum. In rund 30 Pro­zent aller Distrik­te geht der Kampf um die Vor­herr­schaft zwi­schen Tali­ban und Regie­rungs­kräf­ten weiter.

Der aktu­el­le Fol­ter-Bericht des afgha­ni­schen UNO-Pro­gramms UNAMA aus April 2017 belegt zusätz­lich, dass exzes­si­ve Gewalt auch in den von der Regie­rung kon­trol­lier­ten Gebie­ten herrscht und auch die­se Regio­nen regel­mä­ßig nicht als sicher klas­si­fi­ziert wer­den dürfen.

Bund und Län­der haben her­aus­ge­stellt, dass sie Straf­tä­ter und Gefähr­der abschie­ben. Das wis­sen auch die afgha­ni­schen Behör­den. Es besteht die Gefahr, dass die Abge­scho­be­nen inhaf­tiert und unmensch­lich behan­delt wer­den: Laut Bericht des von EU-Staa­ten finan­zie­ren EASO (Euro­pean Asyl­um Sup­port Office) vom August 2017 gehö­ren Fol­ter und Miss­hand­lun­gen zu den Ermitt­lungs­me­tho­den der afgha­ni­schen Sicher­heits­be­hör­den und wer­den in der regu­lä­ren Straf­ver­fol­gung prak­ti­ziert. PRO ASYL for­dert, dass in jedem Ein­zel­fall die­se beson­de­re Gefähr­dung durch Behör­den und Gericht in Deutsch­land geprüft wird. Da aus Aus­rei­se­ge­wahr­sam oder Haft abge­scho­ben wird, wird der Zugang zu Rechts­an­wäl­ten und zum Rechts­weg oft­mals kaum möglich.

Aus Euro­pa kom­men­de Rück­keh­rer sind ohne­hin in beson­de­rem Maße gefähr­det, weil sie durch Klei­dung, Spra­che, etc. auf­fal­len. PRO ASYL wider­spricht ent­schie­den der Annah­me, allein­ste­hen­de jun­ge Män­ner könn­ten gefahr­los zurück nach Afghanistan.

Rück­keh­rer haben zudem oft kein sozia­les Netz­werk mehr, das zum Über­le­ben in Afgha­ni­stan drin­gend not­wen­dig ist. Zum ande­ren kön­nen sie sich nicht ein­fach als Neu­an­kömm­lin­ge in den von der Bun­des­re­gie­rung als angeb­lich »sicher« ange­se­he­nen Gebie­ten nie­der­las­sen. Die sozia­len Struk­tu­ren sor­gen dafür, dass Frem­de ohne loka­le Bin­dun­gen sofort iden­ti­fi­ziert wer­den und kei­ne Exis­tenz fin­den können.

Alle Presse­mitteilungen