Hintergrund
Anhaltende Fluchtbewegungen: Recht auf Asyl wird zur Fata Morgana
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der EU-Staaten sind auf der Flucht. Sie fliehen vor der Realität. Vor Europas Grenzen tobt mit unerbittlicher Härte der Krieg in Syrien und in Deutschland wird das Asyl- und Aufenthaltsrecht weiter verschärft. An Europas Grenzen steht die Zukunft des Flüchtlingsschutzes auf dem Spiel. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage, ob das Recht auf Asyl in Europa noch erreichbar ist. Es besteht die Gefahr, dass es zu einer Fata Morgana wird: Ein schönes, aber unerreichbares Trugbild.
Auf der Flucht ist auch die europäische Öffentlichkeit. Die Empörung konzentriert sich auf Trump, auf den geplanten Mauerbau an der Grenze zu Mexiko, auf Abschottungsmaßnahmen an Flughäfen. Wo aber bleibt die Empörung über Menschenrechtsverletzungen an und vor Europas Grenzen? Das Leid der Flüchtlinge schwindet aus der öffentlichen Wahrnehmung.
Türkei: Bollwerk Europas
Die Türkei hat die Grenze zu Syrien abgeriegelt. Immer wieder berichten Flüchtlinge, dass dort auf sie geschossen wird. Bereits am 7. Januar 2016 hat die Türkei die Visumpflicht für syrische Flüchtlinge eingeführt. Damit ist eine legale Einreise aus Syrien beispielsweise über den Libanon in die Türkei kaum noch möglich. Die Zahl der Flüchtlinge, die es überhaupt in die Türkei schaffen, geht seither zurück.
Infolge des EU-Türkei-Deals wurde der Weg von der Türkei nach Europa versperrt. Nur wenigen gelingt die Flucht nach Europa. Wer es dennoch schafft, soll zurückgeschickt werden. Statt auf ein faires Asylverfahren, in dem die Fluchtgründe geprüft werden, warten die Betroffenen auf die Abschiebung in die Türkei. Es wird nicht mehr gefragt, ob jemand vor Krieg, Terror und Verfolgung geflohen ist und Schutz braucht. Die entscheidende Frage, die man Flüchtlingen stellt, ist: Warum sind Sie nicht in der Türkei geblieben? Das ist der Kern des EU-Türkei-Deals.
Ein Jahr lang haben sich die Mitarbeitenden des PRO ASYL-Projekts in Griechenland und viele andere Initiativen, aber auch Gerichte und staatliche Behörden, gegen menschenrechtswidrige Abschiebungen in die Türkei gestemmt.
Nun erhöht die EU den Druck, will Griechenland zwingen, rigoros zurückzuschicken. Dabei hat die Türkei Flüchtlingen noch nie Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Sie ist kein »sicherer Drittstaat«, erst recht nicht, seit sie sich in rasanter Geschwindigkeit von einem Rechtsstaat entfernt.
10 Jahre Menschenrechtsverletzungen in Griechenland
Gemeinsam mit griechischen Partnern machte PRO ASYL 2007 die katastrophalen Zustände in Griechenland öffentlich. Erstmals wurde Europa auf die gravierenden Menschenrechtsverletzungen in Griechenland aufmerksam. Damals wurden Flüchtlinge rechtswidrig unter menschenunwürdigen Bedingungen in Fabrikhallen inhaftiert.
Der Unterschied zu heute: Damals wussten sie, dass sie nach drei Monaten mit der Aufforderung, Griechenland zu verlassen, aus der Haft entlassen werden und die Chance haben, ein anderes europäisches Land zu erreichen.
Und heute: Immer noch sitzen auf den griechischen Inseln mehr als zehntausend Schutzsuchende fest, denen nach Inkrafttreten des EU-Türkei-Deals am 20. März 2016 die Flucht nach Griechenland gelang. Sie werden in notdürftigen Unterkünften festgehalten, in Zelten, umzäunt von EU-finanziertem Stacheldraht. Ein Beispiel ist das Haftlager Moria auf Lesbos. Tausende waren im Winter in schneebedeckten Sommerzelten klirrender Kälte ausgesetzt.
Selbst Tote schrecken nicht mehr auf. Ein 46-jähriger Syrer wurde am 28. Januar 2017 tot in seinem Zelt in Moria gefunden. Er hatte giftige Dämpfe aus einer provisorischen, selbst gebauten Heizung eingeatmet. Wenige Tage zuvor war bereits ein 22 Jahre alter ägyptischer Flüchtling gestorben. Es ist skandalös, dass Europa hier wegsieht. Menschenrecht und Menschenwürde werden dem Ziel der Grenzabschottung geopfert – koste es, was es wolle.
Es wird nicht mehr gefragt, ob jemand vor Krieg, Terror und Verfolgung geflohen ist und Schutz braucht. Die entscheidende Frage, die man Flüchtlingen stellt, ist: Warum sind Sie nicht in der Türkei geblieben? Das ist der Kern des EU-Türkei-Deals.
Tödliche Folgen der Abriegelung
Europas Mauer ist sichtbar und unsichtbar zugleich. Legale Wege werden versperrt, Visa werden nicht erteilt. Die Aufnahmeprogramme der Bundesregierung für Angehörige syrischer Flüchtlinge wurden sang- und klanglos beendet. Selbst das Recht, als Familie zusammenzuleben, wird Flüchtlingen verwehrt: Wer als politisch verfolgt anerkannt ist, wartet Monate auf die Erteilung eines entsprechenden Visums.
Noch härter trifft es die ergänzend Geschützten: Für sie hat die große Koalition den Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Die Folgen dieser inhumanen Politik: Flüchtlinge verzweifeln, Familien zerbrechen, Menschen sterben.
Am 23. März 2017 kenterte ein Flüchtlingsboot in der Ägäis, an Bord Frau und Kinder eines in Deutschland lebenden Flüchtlings. Zwei Jahre war die Familie getrennt. Der Mann erhielt nur subsidiären Schutz in Deutschland, Frau und Kinder flohen später aus Syrien in die Türkei. Als die Hoffnung auf ein Visum schwand, gingen auch sie den riskanten Weg.
Wenn alle legalen Wege verbaut sind, suchen die Menschen illegale Wege, in diesem Fall mit tödlichem Ende. Die skandalöse Trennung von Familien, vom Deutschen Bundestag, von CDU/CSU und SPD beschlossen, muss beendet werden. Das Grundgesetz schützt die Familie, nicht nur die deutsche.
Abschottung nach australischem Vorbild
Seit Jahren interniert Australien Flüchtlinge in Lagern hunderte Kilometer von der australischen Küste entfernt. Ähnliches scheint Europa zu planen. Im ersten Schritt wurde die Türkei zum Bollwerk gegen Flüchtlinge ausgebaut, die Ägäis-Inseln wurden zum Flüchtlingslager Europas. Die Balkanroute wurde mit Zäunen versperrt. Nun wird im zentralen Mittelmeer und in Nordafrika abgeriegelt: Die Bundesregierung treibt gemeinsam mit den anderen EU-Staaten den Bau einer Art Doppelmauer voran.
Deutsche Beamte schulen die libysche Küstenwache, aus Seenot Gerettete sollen nach Libyen zurückverfrachtet und dort an Land gebracht werden. Um das Flüchtlingsthema vollends aus dem Blick der Öffentlichkeit zu verdrängen, soll zugleich die Südgrenze Libyens abgeriegelt werden.
Diese Maßnahmen richten sich gegen Flüchtlinge, auch aus Eritrea, einer brutalen Militärdiktatur. Wer es von dort bis nach Deutschland schafft, hat gute Chancen auf Schutz. Eritrea zwingt alle jungen Männer und Frauen in einen zeitlich unbefristeten Militärdienst. Alle wissen, es wird gefoltert. Wer vor dem Regime flieht, kann nicht zurück. Doch wie wirkt sich dies in den Asylverfahren aus?
Entscheidungspraxis des Bundesamtes
Obwohl sich am Verhalten des brutalen Regimes in Eritrea nichts geändert hat, sinkt die Anerkennungsquote eritreischer Flüchtlinge nach der GFK von circa 97 Prozent im Januar 2016 auf nur noch 59 Prozent im Februar 2017.
Die perfide Logik vieler Bescheide: Wer flieht, bevor die Aufforderung zum Militärdienst ergangen ist, hat noch keine Verfolgung erlitten und erhält keinen Flüchtlingsschutz nach der GFK, sondern nur subsidiären Schutz. Eine absurde Argumentation, die dazu führt, dass die hier Ankommenden in der Regel zwar nicht zurückgeschickt werden, die Familienangehörigen jedoch nicht gerettet werden können.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) steht unter enormem, politischen Druck: Fabrikmäßig organisiert entscheidet es in kürzester Zeit über zehntausende von Schutzsuchenden. Im Hauruckverfahren wurden mangelhaft qualifizierte und unzureichend geschulte Mitarbeiter*innen eingestellt, die nun Verantwortung für Menschenleben tragen. Der Druck, schnell zu entscheiden, führt zu Hektik und einem Mangel an Sorgfalt: Fluchtgründe werden nicht aufgeklärt oder schlicht ignoriert.
Wenn die Anhörung unter Zeitdruck stattfindet, unzureichend protokolliert wird und Fluchtgründe nicht ermittelt werden, sind Fehlentscheidungen die Folge.
Ein Beispiel zur Illustration: Eine syrische Familie nimmt eine verfolgte Christin auf. Diese wird erschossen, der Familie wird gedroht, sie flieht. Der fluchtauslösende Sachverhalt wird in drei Zeilen notiert, durch keinerlei Nachfragen weiter aufgeklärt. Stattdessen folgt abrupt die Frage, was die Antragstellerin bei einer Rückkehr erwarte. Die Anhörung dauert insgesamt 25 Minuten, zuerkannt wird nur subsidiärer Schutz – zu Unrecht.
Wenn die Anhörung unter Zeitdruck stattfindet, unzureichend protokolliert wird und Fluchtgründe nicht ermittelt werden, sind Fehlentscheidungen die Folge. Wenn in Protokollen kaum etwas steht, wird es schwierig, vor Gericht erfolgreich gegen Fehlentscheidungen vorzugehen. Korrekturen und Ergänzungen werden als unglaubwürdig angesehen.
Die Schutzquote sinkt vor allem bei afghanischen Flüchtlingen. Im November 2015 verkündete der Bundesinnenminister: »Unsere (…) Sorge ist im Moment in Europa die große Zahl der Flüchtlinge aus Afghanistan. Wir wollen, dass in Afghanistan das Signal ankommt: Bleibt dort! Wir führen euch aus Europa (…) direkt nach Afghanistan zurück!« Tatsächlich sinkt die Schutzquote von fast 80 Prozent in 2015 auf unter 50 Prozent im Februar 2017.
Seit Beginn der Abschiebungen nach Afghanistan im Dezember 2016 häufen sich Ablehnungen mit dem Argument, es gäbe eine inländische Fluchtalternative. Darunter sind auch Fälle, in denen eindeutig Fluchtgründe vorliegen.
Ein Beispiel: Der Flüchtling S. informiert die örtliche Polizeikommandantur in Afghanistan über Spionagetätigkeiten der Taliban. Er wird bedroht und findet im Gästehaus der Polizei Schutz. Die Taliban ermorden daraufhin den Polizeichef. Und das Bundesamt? Es lehnt den Asylantrag des Flüchtlings ab und verweist auf eine angebliche inländische Fluchtalternative. Der Flüchtling hätte sich schließlich unter den Schutz einer anderen Polizeistation stellen können.
PRO ASYL hat mit Verbänden, Amnesty International, Rechtsanwält*innen und Richter*innenvereinigungen die Praxis des Bundesamtes analysiert und auf Fehlentwicklungen öffentlich und nicht öffentlich aufmerksam gemacht. Zwar strebt das BAMF nun an, dass anhörende und entscheidende Person wieder identisch sind und erfüllt damit eine wichtige Forderung von PRO ASYL.
Aber: Unfair verlaufende Asylverfahren und das Unterstellen einer de facto nicht existierenden inländischen Fluchtalternative sind Ursache vieler Ablehnungen. Die Asylanträge von über 20.000 Flüchtlingen aus Afghanistan wurden im ersten Quartal 2017 abgelehnt.
Aus dem Auge, aus dem Sinn
Oft sind es Ehrenamtliche, die Flüchtlinge begleiten, die Rechtsanwälte, Initiativen oder Organisationen wie PRO ASYL auf skandalöse Fehlentwicklungen aufmerksam machen. Der direkte Kontakt mit den Flüchtlingen ist entscheidend, doch der wird künftig erschwert. Nach dem Willen der Koalition sollen die Bundesländer ermächtigt werden, Flüchtlinge bis zum Ende des Asylverfahrens in Erstaufnahmelagern festzuhalten. Abschiebungen sollen direkt von dort aus erfolgen.
Diese Lager der Perspektivlosigkeit gibt es bereits für Flüchtlinge aus angeblich sicheren Herkunftsstaaten. Nun werden die Bundesländer ermächtigt, sie für alle Asylsuchenden, insbesondere für die sogenannten »Dublin-Flüchtlinge« einzuführen und diese bis zur Abschiebung dort festzuhalten. Der Entwurf zur Dublin-IV-Verordnung sieht vor, dass die bisherige sechsmonatige Überstellungsfrist entfällt. Zeitlich unbefristet soll in die Ersteinreisestaaten der EU abgeschoben werden können.
Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte
Deutschland rückt in atemberaubender Geschwindigkeit nach rechts. Aus Angst vor Wahlverlusten versuchen politische Parteien, rechtspopulistische Stimmungen zu integrieren. Doch wer rechtspopulistischer Stimmungsmache nachgibt, hat schon verloren.
Es gilt, Haltung zu zeigen. Menschenrechte sind die Grundlage des Zusammenlebens in einer demokratischen Gesellschaft. Sie sind unveräußerlich und nicht relativierbar. Sie müssen auch dann gelten, wenn es unpopulär zu sein scheint.
Zudem ist fraglich, ob die Mehrheit in Deutschland tatsächlich so abwehrend eingestellt ist. Noch nie sind so viele Menschen für den Schutz von Flüchtlingen eingetreten. Doch ihre Erwartungen an eine Politik, die auf Humanität, rationalen Argumenten und Menschenrechten basiert, werden ignoriert.
Wir sind in Sorge angesichts der Stimmungsmache. Die Rede von einer nationalen Kraftanstrengung für mehr Abschiebungen vergiftet Denken und Handeln. Auf den Sommer der Humanität im Jahr 2015 folgten lange Winter. Es ist Zeit aufzustehen und sich einzumischen: gegen einen Wahlkampf auf dem Rücken von Minderheiten, für die Rechte der Schutzsuchenden, für Menschenrechte.
Es steht viel auf dem Spiel. Der Hass der Wenigen darf nicht die gesamte politische Debatte bestimmen. Es geht um nichts weniger als um die Grundlagen unseres Zusammenlebens und die Frage, in welcher Gesellschaft wir leben wollen.
Günter Burkhardt, PRO ASYL
(Der Artikel erschien zuerst im Juni 2017 im »Heft zum Tag des Flüchtlings 2017«)