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Verhaftungen bei einer Demonstration von Journalist*innen und Aktivist*innen an der Universität in Algier. Die Menschen hatten gegen eine weitere Amtszeit von Präsident Bouteflika protestiert. Foto: picture alliance / AA

Heute hat der Bundesrat das Gesetz zur Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als »sichere Herkunftsstaaten« abgelehnt. Grün- und linksmitregierte Bundesländer (mit Ausnahme Baden-Württembergs) verweigerten die Zustimmung. Ein wichtiges Zeichen in Zeiten ständiger Asylrechtsverschärfungen!

Das »Gesetz zur Ein­stu­fung von Marok­ko, Alge­ri­en und Tune­si­en als sicher« wur­de im Mai 2016 vom Bun­des­tag beschlos­sen, die anste­hen­de Abstim­mung im Bun­des­rat wur­de damals aller­dings ver­scho­ben, da kei­ne Mehr­heit in Aus­sicht war. Nun wur­de auf Antrag von Bay­ern ein zwei­ter Anlauf genom­men – ohne dass sich jedoch in den Maghreb-Staa­ten etwas an der Situa­ti­on geän­dert hätte.

Für die Ein­stu­fung als »siche­rer Her­kunfts­staat« muss lan­des­weit und für alle Per­so­nen- und Bevöl­ke­rungs­grup­pen die Sicher­heit vor poli­ti­scher Ver­fol­gung bestehen, wie in den Kri­te­ri­en des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts nach­zu­le­sen ist. Es muss u.a. gewähr­leis­tet sein, dass im Her­kunfts­land kei­ne Fol­ter oder unmensch­li­che und ernied­ri­gen­de Behand­lung oder Bestra­fung droht. Das ist in den Maghreb-Staa­ten nicht der Fall.

Menschenrechtsverletzungen im Maghreb

Nach wie vor kann bestimm­ten Per­so­nen­grup­pen wie Homo­se­xu­el­len oder kri­ti­schen Journalist*innen und Aktivist*innen in den Maghreb-Staa­ten poli­ti­sche Ver­fol­gung und Fol­ter dro­hen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zur Men­schen­rechts­si­tua­ti­on in Marok­ko, Alge­ri­en und Tune­si­en zusammengetragen.

Interne BAMF-Dokumente widersprechen Bundesregierung

Auch aus den inter­nen »Her­kunfts­län­der­leit­li­ni­en« des Bun­des­amts für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) geht her­vor, dass die Lage in den Maghreb-Staa­ten kei­nes­wegs so rosig ist, wie die Bun­des­re­gie­rung in ihrer Geset­zes­be­grün­dung tut. ZEIT online hat die inter­nen Doku­men­te im ver­gan­ge­nen Okto­ber ver­öf­fent­licht. Dort ist unter ande­rem die Rede von Ver­fol­gung von Frau­en und Homo­se­xu­el­len, Fol­ter­vor­wür­fen, man­geln­der Reli­gi­ons­frei­heit, Men­schen­han­del und poli­ti­scher Verfolgung.

Auf­grund die­ser kri­ti­schen Men­schen­rechts­si­tua­ti­on ist also drin­gend gebo­ten, dass Asyl­an­trä­ge aus die­sen Staa­ten wei­ter­hin indi­vi­du­ell und gründ­lich geprüft wer­den, anstatt die Län­der pau­schal für »sicher« zu erklären.

Auf­grund der kri­ti­schen Men­schen­rechts­si­tua­ti­on ist drin­gend gebo­ten, dass Asyl­an­trä­ge wei­ter­hin indi­vi­du­ell und gründ­lich geprüft wer­den, anstatt die Maghreb-Län­der pau­schal für »sicher« zu erklären.

Was wären die Folgen der Einstufung gewesen?

Wären die Maghreb-Staa­ten nun als »siche­re Her­kunfts­län­der« ein­ge­stuft wor­den, hät­te das für Asyl­an­trags­stel­ler aus die­sen Län­dern näm­lich bedeu­tet, dass sie im Eil­ver­fah­ren abge­speist wer­den und dabei die »Regel­ver­mu­tung, dass kei­ne Ver­fol­gungs­ge­fahr vor­liegt«, wider­le­gen müs­sen, dass ihr Rechts­schutz auf ein Mini­mum redu­ziert wird und sie mit umfang­rei­chen Dis­kri­mi­nie­run­gen wie dau­er­haf­ter Lager­un­ter­brin­gung und Arbeits­ver­bot zu rech­nen hätten.

Nur 1%

der Asyl­an­trags­stel­ler 2016 kamen aus den Maghreb-Staaten

Faktenfreie Debatte von Anfang an

Die Debat­te wur­de von den Geset­zes­be­für­wor­tern von Anfang an fak­ten­frei und popu­lis­tisch geführt. Der Vor­stoß kam zunächst 2016 nach den Ereig­nis­sen der Köl­ner Sil­ves­ter­nacht und wur­de unter dem Ein­druck des Ter­ror­an­schlags von Ber­lin erneut auf­ge­nom­men – jedoch ohne über­haupt stich­hal­ti­gen Argu­men­te zu liefern.

Die ver­ant­wort­li­chen Poli­ti­ker woll­ten dabei offen­bar sug­ge­rie­ren, dass eine Ein­stu­fung der Maghreb-Staa­ten als »siche­re Her­kunfts­län­der« hel­fe, sol­che Vor­fäl­le zu ver­hin­dern – dabei fußt das über­haupt nicht auf Fakten:

Überschaubare Antragszahlen

Die Zahl der Asyl­su­chen­den aus Alge­ri­en, Marok­ko oder Tune­si­en ist bei wei­tem nicht so hoch, wie mit­un­ter der Ein­druck erweckt wird. 2016 belief sich die Zahl der Antrags­stel­ler aus Alge­ri­en, Tune­si­en und Marok­ko auf gera­de mal rund 8.900 – von ins­ge­samt 745.545 Asyl­an­trä­gen. Das ist etwas mehr als 1%.

Die Tat­sa­che, dass bei­spiels­wei­se der Ter­ro­rist Anis Amri nicht abge­scho­ben wer­den konn­te, hat­te über­haupt nichts mit dem Flücht­lings­recht zu tun. Der deut­sche Staat hät­te mit dem gel­ten­den Aus­län­der­recht genü­gend Instru­men­te an der Hand gehabt, um gegen den poli­zei­be­kann­ten Isla­mis­ten vor­zu­ge­hen, des­sen Asyl­an­trag bereits abge­lehnt war.

Abschiebungen sind auch ohne das neue Gesetz möglich

Denn: Auch Asyl­an­trä­ge von Men­schen, die aus Staa­ten stam­men, die nicht als »siche­re Her­kunfts­län­der« dekla­riert sind, kön­nen abge­lehnt wer­den, auch in sol­che Län­der kön­nen Abschie­bun­gen statt­fin­den (im Jahr 2016 gab es rund 400 Abschie­bun­gen in die Maghreb-Staaten).

Eine Ein­stu­fung als »siche­rer Her­kunfts­staat« wür­de die Abschie­bun­gen in sol­che Län­der auch nicht ver­ein­fa­chen. Immer noch kommt es auf die Bereit­schaft des jewei­li­gen Staa­tes an, sei­ne Bür­ger zurück­zu­neh­men und bei­spiels­wei­se bei der Beschaf­fung von Doku­men­ten mit­zu­ar­bei­ten. Auch des­halb ver­han­del­te die Bun­des­re­gie­rung unab­hän­gig von der Debat­te um »siche­re Her­kunfts­län­der« mit den Maghreb-Staa­ten über Rück­nah­me­ab­kom­men, die für beschleu­nig­te Pro­ze­du­ren sor­gen sollen.

Bundesrat macht Populismus nicht mit

Der nun im Bun­des­rat abge­lehn­te Geset­zes­ent­wurf war also nichts wei­ter als ein Ver­such einen poli­ti­schen Begriff zu instru­men­ta­li­sie­ren, der so klingt, als wür­de er gut in eine aktu­el­le Sicher­heits- und Ter­rord­ebat­te hin­ein­pas­sen. Es ist sehr zu begrü­ßen, dass der Bun­des­rat die­sen Popu­lis­mus nicht mit­ge­macht hat – und es bleibt zu hof­fen, dass der Vor­schlag nun end­gül­tig dort­hin wan­dert, wo er hin­ge­hört: In den Papier­korb der Geschichte.