Image
Flüchtlingskinder im Haftlager auf Chios. Foto: UNHCR / Yorgos Kyvernitis

Mehr als 8.400 Schutzsuchende sitzen auf den Ägäis-Inseln unter erbärmlichen Bedingungen fest. Der EU-Türkei- Deal produziert ein Klima der Unsicherheit und Angst. Unsere Anwältinnen gehen jetzt in zwei dramatischen Fällen bis vor den Menschengerichtshof, um drohende Abschiebungen in die Türkei zu stoppen.

Ein homo­se­xu­el­ler Syrer, der in der Tür­kei vom Isla­mi­schen Staat bedroht wur­de, soll wie­der dort­hin abge­scho­ben wer­den. In einem zwei­ten Fall droht einem syri­schen Schutz­su­chen­den arme­ni­scher Abstam­mung die Abschie­bung in die Tür­kei. Anwäl­tin­nen des PRO ASYL – Pro­jekts »Refu­gee Sup­port Pro­gram Aege­an« (RSPA) haben Kla­ge gegen die Abschie­bung vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te eingelegt.

RSPA-Anwäl­tin Ele­ni Veli­va­sa­ki kom­men­tiert: »Zwei Men­schen sind in aku­ter Gefahr, in die Tür­kei zurück­ge­führt zu wer­den, ohne dass ihre Flucht­grün­de geprüft und die Gefah­ren, mit denen sie in der Tür­kei und in ihrer Hei­mat kon­fron­tiert sind, berück­sich­tigt wur­den. Es wur­de das neu ein­ge­führ­te Schnell­ver­fah­ren für Grenz­re­gio­nen ange­wandt, das grie­chi­sches sowie euro­päi­sches Recht ver­letzt. Den Betrof­fe­nen wur­de ihr Recht auf eine effek­ti­ve Anhö­rung und eine gründ­li­che Prü­fung ihres Asyl­an­trags ver­wehrt. Es besteht ein hoher poli­ti­scher Druck, die Ver­ein­ba­run­gen des EU-Tür­kei Deals um jeden Preis umzusetzen.«

Politischer Druck aus Brüssel

In die­sen bei­den Fäl­len hat­ten auch die Beschwer­de­ko­mi­tees in Grie­chen­land die Ein­stu­fung der Tür­kei als »sicher« bestä­tigt.  Häu­fig ist das jedoch nicht so: Am 31. Mai wur­den drei posi­ti­ve Ent­schei­dun­gen des Beschwer­de­ko­mi­tees auf Les­bos – der zwei­ten Instanz – öffent­lich, die euro­pa­weit für Furo­re sorg­ten. »Die Tür­kei ist kein siche­rer Dritt­staat«, so das drei­köp­fi­ge Komi­tee, »die betrof­fe­nen Syrer dür­fen nicht abge­scho­ben werden.«

Bis zum 12. Juni 2016  haben grie­chi­sche Beschwer­de­ko­mi­tees in 70 Fäl­len den Emp­feh­lun­gen des Euro­päi­schen Asyl­un­ter­stüt­zungs­bü­ros (EASO) und der erst­in­stanz­li­chen Ent­schei­dung der grie­chi­schen Asyl­be­hör­de wider­spro­chen und damit Abschie­bun­gen in die Tür­kei ver­hin­dert. Auf EU-Ebe­ne ist man daher alar­miert: Die EU- Kom­mis­si­on drängt nun dar­auf, die Beschwer­de­ko­mi­tees in Grie­chen­land neu zu besetzen.

EU-Logik: Was nicht passt, wird passend gemacht

Am 16. Juni hat das grie­chi­sche Par­la­ment reagiert und eine neue Zusam­men­set­zung der Beschwer­de­ko­mi­tees ver­ab­schie­det, »um die Ver­fah­ren zu beschleu­ni­gen«, wie ein Spre­cher des Innen­mi­nis­te­ri­ums erklär­te. EU-Kom­mis­sar für Migra­ti­on, Dimit­ris Avra­mo­pou­los ließ am 15. Juni 2016 ver­lau­ten, neue Beschwer­de­ko­mi­tees wür­den inner­halb der nächs­ten zehn Tage ein­ge­rich­tet: »Ich bin zuver­sicht­lich, dass die Ver­fah­ren zeit­nah beschleu­nigt wer­den.« Der poli­ti­sche Druck auf die grie­chi­schen Behör­den ist enorm, das Beschwer­de­ver­fah­ren droht zur Far­ce zu werden.

Bekannt wur­de außer­dem, dass auch auf EASO Druck aus­ge­übt wird. Die EU-Kom­mis­si­on und eini­ge Mit­glied­staa­ten wol­len einen Bericht der EU-Unter­stüt­zungs­bü­ros unter Ver­schluss hal­ten, so berich­tet der EUob­ser­ver am 15. Juni. Vertreter*innen des Manage­ment Boards von EASO leh­nen den Bericht ab, da er die Ein­stu­fung der Tür­kei als »siche­ren Dritt­staat« nicht bestätigt.

Drohende Abschiebung in die Türkei: Niemand ist sicher

Schutz­su­chen­de, die vor Ter­ror und Krieg geflo­hen sind, wer­den seit dem EU-Tür­kei-Deal  vom 18. März 2016 aus­nahms­los inhaf­tiert. Fast alle Flücht­lin­ge auf den Ägä­is-Inseln wol­len aus Angst vor einer Abschie­bung in die Tür­kei einen Asyl­an­trag stel­len. Der EU-Tür­kei-Deal sieht vor: In der Regel soll ledig­lich eine Zuläs­sig­keits­prü­fung der Asyl­an­trä­ge statt­fin­den. Grund­sätz­lich sol­len alle Anträ­ge von Schutz­su­chen­den, die über die Tür­kei auf die grie­chi­schen Inseln gelangt sind, für unzu­läs­sig erklärt werden.

Doch der Zugang zum Asyl­ver­fah­ren in den Hot Spots ist so gut wie unmög­lich. Von 6.600 Wil­lens­äu­ße­run­gen einen Antrag auf inter­na­tio­na­len Schutz zu stel­len, wur­de bis Anfang Mai nur ein Sechs­tel tat­säch­lich regis­triert. Das Ver­fah­ren zur Regis­trie­rung und Bear­bei­tung der Anträ­ge läuft wegen aku­ten Per­so­nal­man­gels schleppend.

»Die Situa­ti­on in Moria ist dra­ma­tisch. Es gibt Fami­li­en mit Babys die selbst Zel­te kau­fen müs­sen, um über­haupt irgend­wo schla­fen zu können.«

Naim Moham­ma­di, RSPA

EASO operiert in einer rechtlichen Grauzone 

Die Rol­le von EASO im Ver­fah­ren auf den Inseln ist beson­ders bri­sant. Zur Zeit beschäf­tigt EASO auf den grie­chi­schen Inseln 98 Per­so­nen (47 Exper­ten, 43 Über­set­zer und 8 Angestellte).

EASO-Beam­te aus ver­schie­de­nen Mit­glieds­staa­ten füh­ren auf Eng­lisch die Inter­views zur Zuläs­sig­keit des Asyl­ge­suchs durch und geben dann eine Emp­feh­lung an die grie­chi­schen Behör­den ab, der im Regel­fall Fol­ge geleis­tet wird. Das Inter­view wird dadurch im Wesent­li­chen durch eine nicht zustän­di­ge Per­son (einem EASO-Beam­ten) und in Abwe­sen­heit eines (zustän­di­gen) Beam­ten der grie­chi­schen Asyl­be­hör­de durchgeführt.

Gleich­zei­tig wird das Inter­view auf Eng­lisch – und nicht wie gesetz­lich gere­gelt auf Grie­chisch – auf­ge­nom­men. Daher ist die Emp­feh­lung kein gül­ti­ges öffent­li­ches Doku­ment. Den­noch dient es als Grund­la­ge, um die Zuläs­sig­keit zum Asyl­ver­fah­ren zu ent­schei­den. »Das stellt eine kla­re Umge­hung des grie­chi­schen Geset­zes dar«, so RSPA-Anwäl­tin Natas­sa Strach­i­ni. Denn aus­län­di­sche Beam­te kön­nen nach der neu­en Rechts­la­ge (Gesetz 4375 vom 03.04.16) zwar den grie­chi­schen Asyl­be­am­ten assis­tie­ren, aber nicht selb­stän­dig tätig werden.

Die Ent­schei­dun­gen sind zudem oft ste­reo­typ for­mu­liert und las­sen dar­an zwei­feln, ob tat­säch­lich eine Ein­zel­fall­prü­fung statt­ge­fun­den hat. Die Flücht­lin­ge in den Hot Spots wer­den somit ihres Rech­tes auf eine fai­re Anhö­rung und ein effek­ti­ves Wider­spruchs­ver­fah­ren sys­te­ma­tisch beraubt.

Illegale Haft und unmenschliche Bedingungen

Die Orga­ni­sa­ti­on Ärz­te ohne Gren­zen pran­gert die Inhaf­tie­rung in den Hot Spots über die gesetz­lich fest­ge­leg­te Maxi­mal­haft­zeit von 25 Tage hin­aus, von der zahl­rei­che Schutz­su­chen­de betrof­fen sind, an. Wei­ter­hin sei­en Was­ser und Bet­ten in eini­gen Auf­nah­me­haft­la­gern zu knapp, sani­tä­re Ein­rich­tun­gen unhy­gie­nisch und in schlech­ten Zustand. Nah­rungs­mit­tel wür­den plan­los ver­teilt. Die Zahl der inhaf­tier­ten Men­schen über­stei­ge in eini­gen Lagern die vor­ge­se­hen Kapa­zi­tä­ten inzwi­schen um das Dop­pel­te. Män­ner und Frau­en hät­ten wer­den nicht getrennt von­ein­an­der unter­ge­bracht, so die Organisation.

»Die Situa­ti­on in Moria ist dra­ma­tisch. Es gibt Fami­li­en mit Babys die selbst Zel­te kau­fen müs­sen, um über­haupt irgend­wo schla­fen zu kön­nen. Der Hot Spot ist vol­ler klei­ner Zel­te«, so RSPA-Mit­ar­bei­ter Naim Moham­ma­di. Vie­le beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Men­schen blei­ben unter untrag­ba­ren Bedin­gun­gen und ohne ange­mes­se­ne Hil­fe ein­ge­sperrt. Auch Men­schen, die vor dem Tür­kei-Deal auf der Insel anka­men, aber erst danach regis­triert wur­den, sind wei­ter­hin im Hot Spot inhaf­tiert. »Es herrscht Cha­os. Ein­zel­ne Fami­li­en­mit­glie­der – oft schwan­ge­re Frau­en – haben Doku­men­te bekom­men und kön­nen den Hot Spot ver­las­sen, ihre Män­ner aber nicht«, so Mohammadi.

Zynischen Flüchtlingsdeal beenden

Der EU-Tür­kei-Deal stellt Flücht­lin­ge schutz­los. PRO ASYL hat des­halb eine Kam­pa­gne gestar­tet, die sich an die Bun­des­kanz­le­rin rich­tet. Ange­la Mer­kel hat maß­geb­lich den EU-Tür­kei-Deal initi­iert.  Der zyni­sche Groß­ver­such in der Ägä­is muss end­lich gestoppt wer­den. Die Abschie­bun­gen in die Tür­kei müs­sen been­det werden.