PRO ASYL fordert die Koalitionsfraktionen auf, den Fraktionszwang aufzuheben
Anlässlich der heutigen und letzten Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags vor der Sommerpause appelliert PRO ASYL eindringlich an die Regierungsfraktion, die Blockadestrategie in Sachen Familiennachzug zu beenden. Es handelt sich um die letzte Möglichkeit, die 2016 vorgenommene Einschränkung des Familiennachzuges zu subsidiär geschützten Flüchtlingen zurückzunehmen und über die entsprechenden Anträge (BT-Drucksache 18/10044 und BT-Drucksache 18/10243) der Oppositionsfraktionen abzustimmen.
Union und SPD haben sich unmissverständlich zum Thema Familie geäußert. Hehre Bekenntnisse nützen wenig, sie müssen jetzt in die praktische Politik umgesetzt werden. Das Grundrecht auf Familie gilt für alle Menschen in Deutschland. In Parteitagsbeschlüssen heißt es: »Die CDU ist und bleibt die Familienpartei. Für uns ist die Familie das Fundament der Gesellschaft.« (Beschluss Bundesparteitag in Essen, Dezember 2016) Und die SPD formuliert: »Familie ist Lebensmittelpunkt. Und glückliche Familien, die ohne Sorgen leben können, geben uns Kraft für die Zukunft.« (Regierungsprogramm 2017–2021)
PRO ASYL fordert die Koalitionsfraktionen auf, den Fraktionszwang aufzuheben. »Auch dies ist eine Gewissensfrage«, sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. »Die Fraktionsspitzen dürfen Abgeordnete nicht daran hindern, entsprechend ihrem Gewissen Position zu beziehen«. Die wiederholte Verschiebung einer Beschlussfassung im Innenausschuss blockiert eine Entscheidung und trennt Familien weiter. »Grund- und Menschenrechte dürfen nicht ausgehebelt werden,« so Burkhardt.
- Nachzug zu subsidiär Geschützten. Gesetzlich ist der Nachzug zu subsidiär Geschützten bis 16. März 2018 ausgesetzt. Erst danach dürfen die Betroffenen überhaupt beantragen, ihre Angehörigen zu sich nach Deutschland zu holen. Betroffen sind Zehntausende von Flüchtlingen, vor allem aus Syrien. Die Gefahr, der zurückgebliebene Familienangehörige in Kriegs- und Krisengebieten ausgesetzt sind, ist groß. Manche können nicht mehr warten und wagen sich sogar mit kleinen Kindern auf die gefährlichen Fluchtrouten. Ende März 2017 ertrank die Familie eines in Deutschland subsidiär Geschützten in der Ägäis. Nach über zwei Jahren Trennung hatte sich seine Frau mit ihren zwei kleinen Kindern zu ihm auf den Weg gemacht.
- Verzögerung des Nachzugs zu anerkannten GFK-Flüchtlingen. Anerkannte GFK-Flüchtlinge können ihr Recht auf Familieneinheit häufig nicht in Anspruch nehmen. Monatelange Wartezeiten und bürokratische Hürden verhindern dies. Ein Ausweichen auf deutsche Botschaften in anderen Ländern wird beispielsweise verhindert. Es wird oftmals ein sechsmonatiger Aufenthalt gefordert.
Über das Problem des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten und anerkannten Flüchtlingen hinaus gibt es weitere Hindernisse, die ebenso wenig hinzunehmen sind:
- Verhinderung des Familiennachzugs aus Griechenland nach Dublin III. Der Familiennachzug aus Griechenland im Rahmen der Dublin-III-Verordnung wurde durch eine nie im Bundestag diskutierte deutsch-griechische Vereinbarung nach Presseberichten auf 70 Überstellungen pro Monat gedeckelt. Obwohl im 4. Quartal 2016 und im 1. Quartal 2017 Deutschland in 3.374 Fällen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig gewesen wäre, wurden tatsächlich nur 1.318 Überstellungen durchgeführt (BT-Drucksache 18/12623, S. 44). Seit Mai 2017 nahm die Zahl der Überstellungen weiter ab.
- Visaverfahren von Angehörigen in Afghanistan werden bis auf Weiteres nicht durchgeführt. In Kabul wurde die Visabearbeitung auf unbestimmte Zeit eingestellt; für die Betroffenen gibt es keine Ausweichmöglichkeiten auf deutsche Auslandsvertretungen in den Nachbarländern. Damit ist die Familienzusammenführung unmöglich geworden. Circa 2.000 Visaverfahren werden nicht durchgeführt, etwa die Hälfte davon betrifft Familienzusammenführungen.
- Durch überlange Asylverfahren verlieren unbegleitete Minderjährige Anspruch auf Familiennachzug. Lange Asylverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen führen dazu, dass Betroffene in der Zwischenzeit volljährig werden und ihr Anspruch auf Familiennachzug erlischt. Asylverfahren bei unbegleiteten Minderjährigen dauerten im 1. Quartal 2017 im Durchschnitt 11,3 Monate, bei Afghan*innen sogar 12,4 Monate (BT-Drucksache 18/12623, S.18). Bei Erwachsenen waren es im 1. Quartal 2017 10,4 Monate, bei Afghan*innen 10,7 Monate.
Neue Hürden beim Familiennachzug betreffen die Geschwister anerkannter minderjähriger Flüchtlinge. Geschwisterkinder anerkannter Minderjähriger bekommen seit einem Erlass des Auswärtigen Amtes (AA) vom 20. März 2017 nur noch dann ein Visum, wenn in Deutschland ausreichender Wohnraum vorhanden ist. Grundsätzlich muss laut AA auch der Lebensunterhalt gesichert sein. Dauerhafte Familientrennungen sind mit diesen Restriktionen vorprogrammiert.